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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Manuel04.06.2018 | 14:49
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2 Antworten

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Ich (Jahrgang 1965)erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente und bin schwerbehindert. Kann ich mit 62 Jahren die Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen? Wenn ja, bleibt die Altersrente dann gleich hoch wie die Erwerbsminderungsrente, da ich bei meiner Erwerbsminderungsrente ja bereits einen Abschlag von 10,8 % habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, mit 62 Jahren können Sie die Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Soweit Sie nach dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten zurücklegen (z.B. Beschäftigung), entspricht die Altersrente Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente, der Abschlag von 10,8% bleibt.

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1 Antworten

Fortitude oneam 04.06.2018 | 16:02
Hallo Manuel, ja, Sie können wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist (in etwa ca. 10 Jahren) und wenn ein unbefristeter ab GdB 50 bzw. bei Antragstellung der Altersrente für Schwerbehinderte vorliegt, von der EMR in die AR für schwerbehinderte wechseln bzw. den Antrag stellen. Ja, wenn Sie nahtlos wechseln, bleibt Ihre jetzige EMR gleich viel/hoch (Besitzschutz). Die Abschläge haben erstmal mit der Rentenhöhe nichts zu tun. Im übrigen bleiben die Abschläge für immer. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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