Ja, mit 62 Jahren können Sie die Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Soweit Sie nach dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten zurücklegen (z.B. Beschäftigung), entspricht die Altersrente Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente, der Abschlag von 10,8% bleibt.