Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umwandlung Teilerwerbsminderungsrente in Volle Erwerbsminderungsrente

von Elisa28.01.2016 | 18:22
2580 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig. Habe neben einer Teilerwerbsminderungsrente ab 01.06.15 nun ALG 1 beantragt. Wurde von der KK ausgesteuert. Ich stehe noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, welche ich nun aufgrund der Teilrente auf ca. 20 Wo/Std. reduziert habe. Ein entsprechender Arbeitsplatz wurde mir noch nicht zugewiesen. Ich bereue sehr, dass ich seinerzeit keinen Widerspruch eingelegt habe und die Volle Erwerbsminderungsrente durchsetzen konnte. Nun habe ich vor, eine Umwandlung zu beantragen. Eine Mitarbeiterin der Service-Stelle der Rentenversicherung meinte, ich solle einen formlosen Antrag stellen, ggfs. neue Unterlagen mitsenden, alles weitere läg ja vor und ggfs. könnte nach Aktenlage entschieden werden. Bin im Moment, wie so oft sehr unsicher, ob das der richtige Weg ist. Das man mir die bisher bewilligte halbe Erwerbsminderungsrente aberkennt, will ich ja mal nicht hoffen. Glaube ich auch nicht, da sich mein Gesundheitszustand rapide verschlechtert hat. Warte ich nun auf Antwort oder soll ich direkt einen neuen Antrag mit den Formularen der DRV stellen? Kann mir da jemand nen Tip geben. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Elisa,

ich schließe mich W*lfgang Antwort an. Stellen Sie einen formellen Antrag.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 28.01.2016 | 19:36
Ohne Antrag von Ihnen wird die DRV wohl kaum von sich aus prüfen ob Sie nun voll erwerbsgemindert sind. Stellen Sie den Antrag dann wissen Sie nach einigen Wochen ob es geklappt hat - genau das hat Ihnen doch die DRV Mitarbeiterin geraten....... Warum also nochmals im Forum fragen, wo niemand den Fall kennt und weiß was am Ende rauskommt? Wenn Sie unbedingt Bedenken haben wollen, kann Ihnen die keiner nehmen - und wenn Sich die Gesundheit verschlechtert hat, wird keiner aus einer Teilrente eine Nullrente machen wollen.....
W*lfgangam 28.01.2016 | 19:41
Hallo Elisa, ich würde den 'offiziellen' Antragsweg gehen, so viel ist in den dazu notwendigen Formularen ja nicht mal auszufüllen: R0110 - verkürzter Hauptantrag R0210 - die gesundheitlichen Fragen ausfüllen, ansonsten auf den kürzlich gestellten Antrag verweisen, ggf. neue med. Berichte beilegen. Unter Ziff. 8.1 deutlich Aussagen treffen, warum jetzt eine volle EMRT (wie hier dargestellt) zustehen sollte. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Hätte man ja auch gleich beim 'Service-Termin' aufnehmen können ... Gruß w.
=//=am 29.01.2016 | 10:00
Zu beachten ist auch Folgendes: Wenn Ihnen die teilweise EM-Rente bewilligt wurde, weil Ihr Leristungsvermögen bei 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, könnte schon aufgrund der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf volle EM-Rente auf Zeit (die sog. Arbeitsmarktrente) zustehen. Geben Sie in Ihrem Antrag an, falls Sie alo sind. Andererseits - sofern Sie ALG I beziehen, ist dieses doch vermutlich höher als eine volle EM-Rente. Dann könnten Sie es auch bei der teilweisen EM-Rente belassen. ALG I wird als Einkommen auf die EM-Rente angerechnet. Bei einer vollen EM-Rente steht Ihnen kein ALG I mehr zu.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026