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Experten-Antwort

Und nun?

von Albert Schweizer04.06.2017 | 14:48
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo miteinander, Ich weiß gerade nicht weiter, möchte Euch aber erstmal etwas zu meinem Fall berichten. Das Schicksal meinte es in Vergangenheit nicht ganz so gut mit mir, so das ich in der letzten Zeit gleich zweimal "von der Schippe gesprungen bin". Dies reicht offensichtlich dem Rententräger aus, mich sofort in die Erwerbsunfähigkeitsrente schicken zu wollen. Da ich mich aber noch relativ fit fühle und gerade erst 40 bin habe ich dies erstmal abgelehnt und LTA beantragt, welche mir natürlich abgelehnt wurde. Die Begründung war, daß der Rententräger bzw. seine Gutachter wissen,daß ich nach dieser Maßnahme nicht erwerbsfähig sein werde. Ich habe natürlich auch da Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten bzw. meine spätere Einreichung der Gründe veranlasst. Ich bin derzeit aber im Vollkonti zu Akordählichen Arbeitsbedingungen beschäftigt und hatte mir erhofft so von den Schichten weg zu kommen.ich betone auch nochmals, das ich derzeit nicht arbeitsunfähig bin. Bitte betrachtet dies nicht als Jammern auf höchsten Niveau aber ich könnte jetzt doch paar Ideen benötigen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen, dass durch Leistungen zur Teilhabe entweder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann (soweit diese erheblich gefährdet ist), eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung oder eine wesentliche Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann (soweit diese bereits gemindert ist) oder zumindest der Arbeitsplatz erhalten werden kann (soweit die Erwerbsfähigkeit teilweise gemindert ist und keine Aussicht auf eine wesentliche Besserung besteht).

Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass schon vor dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits eine Erwerbsminderung festgestellt wurde (evtl. nach medizinischer Reha?) und es sich dabei wohl um eine volle Erwerbsminderung handelt.

Allein das Vorliegen von voller Erwerbsminderung führt jedoch noch nicht grundsätzlich zum Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe; allerdings muss zumindest eine Erfolgsaussicht dahingehend bestehen, als durch die Leistung zur Teilhabe eine vollständige oder teilweise Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erfolgen kann.

Wir empfehlen Ihnen zunächst die bereits beantragte Akteneinsicht in Anspruch zu nehmen, damit Sie nachvollziehen können, worauf sich die Feststellung der vollen Erwerbsminderung stützt. Sofern Sie zu den dort genannten gesundheitlichen Einschränkungen und den Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit eine andere Einschätzung haben, sollten Sie das in Ihrer Widerspruchsbegründung entsprechend vermerken.

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10 Antworten

Herz1952am 04.06.2017 | 15:04
Niemand wird Sie darin hindern können wieder voll in die "Höhle des Berufslebens" einzusteigen, entweder durch Kürzung der Rente bis auf "0", solange der Hinzuverdienst überschritten wird, oder die Rente dadurch "ganz gestrichen" wird. Hier sind die "offiziellen" Begutachtungsrichtlinien der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Sie können auch noch googeln: z.B. : Verhalten bei Gutachten der Rentenversicherung o. ä. Im Grunde steht da drin, dass man ehrlich sein soll, die Leistungsfähigkeit im Tagesablauf oder die Einschränkung bei der Tätigkeitsverrichtung nicht besser darstellen soll, als sie tatsächlich ist. Ein Teil steht sogar in den genannten Richtlinien im o.g. Link schon drin.
Karl V.am 04.06.2017 | 15:12
Das Schicksal meinte es in Vergangenheit nicht ganz so gut mit mir, so das ich in der letzten Zeit gleich zweimal "von der Schippe gesprungen bin". Jedes Ding hat drei Seiten, .... Gruß Karl V.
Herz1952am 04.06.2017 | 15:11
Ich sehe gerade: Eigentlich könnte sogar Ihr Arzt Sie für "schichtuntauglich" erklären. Das ist aber kein Grund für irgendeine Rente, bzw. unter bestimmten Bedingung evtl. für eine Teilrente, wenn Ihr Beruf die Schichtarbeit unbedingt erforderlich macht. Sie können das also mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen. Dieser könnte allerdings eine Kündigung wegen Minderleistung aus gesundheitlichen Gründen aussprechen.
Albert Schweizeram 04.06.2017 | 15:15
Danke für die schnelle Antwort, obwohl mich diese nicht zufrieden stellt. Die Ideen die ich suche sind eher auf den LTA gerichtet. Ich würde mich da sehr gerne mit Erfolg rühmen.
Herz1952am 04.06.2017 | 15:20
Hat bei Ihnen das "von der Schippe springen" einen bleibenden Schaden hinterlassen? Ich kenne das ja auch, ich habe 2 Sterbeprozesse mitgemacht. Aber der erste war deshalb, weil mein Herz schon weit über 50 % geschädigt war. Beim 2. Mal hat mich mein Defi gerettet (Hitzschlag, deswegen lebensgefährlich Herzrythmusstörung). Hat aber keinen weiteren Schaden angerichtet. Ich war beim ersten Mal schon "voll Reif für die volle Rente". :-).
Albert Schweizeram 04.06.2017 | 16:01
@Herz52 Ich glaube mit den 80 Seiten haben Sie mir ne große Hilfe gegeben. Danke. Viellleicht finde ich da paar Argumente zur Begründung des Widerspruchs. Bin aber trotzdem noch offen für Ideen.
Herz1952am 04.06.2017 | 15:25
Hallo Albert Schweitzer, dann empfehle ich Ihnen, sich doch mit den 80 Seiten näher zu beschäftigen, da stehen nämlich auch die Bedingungen, der von Ihnen gewünschten LTA-Leistungen drin. Dann sind Sie da schon mal vorinformiert. Viel Erfolg
Grokoam 04.06.2017 | 16:48
Na Herzchen, führste wieder mal Selbstgespräche.
Albert Schweizeram 04.06.2017 | 19:08
Uppps, naja kann ja mal passieren!
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