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Experten-Antwort

Urlaubsanspruch bei Teilhabe am Arbeitsleben?

von Frank Stinn30.06.2017 | 10:30
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4 Antworten

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Hallo! Ich mache über die DRV Westfalen eine Weiterbildung zum Dellentechniker (Beulendoktor). Diese Weiterbildung geht vom 18.07.2016 bis zum 31.07.2017, also über 12 Monate. Besteht in dieser Zeit ein Urlaubsanspruch? Es sollte ja mindestens der gesetzlichen Anspruch von 2 Tage pro Monat bestehen!? Oder? Immerhin ist es ein Vollzeitjob! Für jede andere Vollzeitstelle erwirbt man automatisch einen Anspruch auf Urlaub. Wie ist das in diesem Fall? Vielen Dank für ihre Antwort! Gruß Frank S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank Stinn,

grundsätzlich gilt über § 36 SGB IX bei längeren Maßnahmen schon der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 2 Tagen pro Kalendermonat.

Diesen Urlaub können Sie aber nur bedingt frei wählen. Grundsätzlich kann der Urlaub nur während der vom Bildungsträger festgelegten Ferienzeiten genommen werden.

Sollten darüber hinaus noch Urlaubstage verfügbar sein, können diese in Absprache mit dem Praktikumsbetrieb und dem Bildungsträger während der Praktika genommen werden.

Bitte sprechen Sie also Ihren Bildungsträger mal an, welche Ausgestaltung bei Ihnen möglich ist.

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3 Antworten

PetraCaam 19.02.2018 | 08:47
Ich hatte eine Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Habe ich im Mai 2017 mit Prüfung vor der HWK erfolgreich abgeschlossen. Seit Juni 2017 bin ich in Arbeit. Der AG will mir für 2017 nicht den gesamten Jahresurlaub gewähren, da in der Bildungsmaßnahme Ferien waren. Was ist nun richtig? Vielen Dank.
PetraCaam 19.02.2018 | 08:47
Ich hatte eine Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Habe ich im Mai 2017 mit Prüfung vor der HWK erfolgreich abgeschlossen. Seit Juni 2017 bin ich in Arbeit. Der AG will mir für 2017 nicht den gesamten Jahresurlaub gewähren, da in der Bildungsmaßnahme Ferien waren. Was ist nun richtig? Vielen Dank.
Teilnehmer eine LTA-Maßnahmeam 29.08.2019 | 09:20
Ab wann gilt eine Maßnahme denn als längere Maßnahme. Unsere Maßnahme geht von Angang August bis Mitte Dezember. Haben wir auch einen Anspruch auf Urlaub und wenn ja, wie müssten wir diesen denn beantragen?
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