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UV - Witwenrente und Arbeitseinkommen

von kroko04.02.2008 | 13:00
1358 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, wird eigenes Arbeitseinkommen auf die Höhe einer Witwenrente aus der Unfallversicherungskasse angerechnet? Und muss ich der UV Kasse eine Einkommensbescheinigung vorlegen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kroko,

wie bei der W-Rente der der DRV wird auch bei der UV-W-Rente eigenes Arbeitseinkommen angerechnet. Vom Netto-Einkommen wird der Freibetrag in Höhe von 693,53 € (26,4 X 26,27 €) abgezogen. Vom Rest werden 70 % auf die UV-Rente angerechnet. Zu finden ist diese Regelung in § 65 Abs. 3 SGB VII.

3 Antworten

Rosannaam 04.02.2008 | 13:13
Wenn es eine GESETZLICHE Unfallwitwenrente ist, wird -soweit mir bekannt - das eigene Arbeitseinkommen angerechnet. Eine gesetzliche Unfallwitwenrente wird auch bei einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 93 SGB VI angerechnet.
Falsches Forumam 04.02.2008 | 13:11
Dies ist ein Forum der RENTENversicherung, nicht eines der UNFALLversicherung. Versuchen Sie es unter "www.mein-unfall.de"
nervusam 04.02.2008 | 14:42
Versuchen Sie es doch mal mit "www. mein-Falsches-Forum.de
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