Hallo kroko,
wie bei der W-Rente der der DRV wird auch bei der UV-W-Rente eigenes Arbeitseinkommen angerechnet. Vom Netto-Einkommen wird der Freibetrag in Höhe von 693,53 € (26,4 X 26,27 €) abgezogen. Vom Rest werden 70 % auf die UV-Rente angerechnet. Zu finden ist diese Regelung in § 65 Abs. 3 SGB VII.