Hallo VJ,
die Forderung der Beiträge ab 01.01.2013 ist korrekt (vier Kalenderjahre rückwirkend ab 2017).
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Hallo VJ,
die Forderung der Beiträge ab 01.01.2013 ist korrekt (vier Kalenderjahre rückwirkend ab 2017).
Vielen Dank. Dann hat die Rentenversicherung so viel Zeit wie sie benötigt, um so etwas zu bearbeiten? Gibt es da nicht irgendwelche Fristen? Im Steuerrecht verjähren solche Forderungen doch auch, wenn die Behörde sich überlange Zeit nimmt. Würde mich über eine Aufklärung freuen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich als Dozent mit einem Mini-Stundenlohn kaum über die Runden komme und sparen muss, wo es immer geht. Danke P.S. im Bescheid ist keine Strafe vermerkt VJDie Anmeldung erfolgt im Februar 2017. (...) Ab wann gilt die Verjährungsfrist von 4 Jahren?Hallo VJ, 4 (volle) Jahre zurück - ab Anhängigkeit des Verfahrens. 2013 ist korrekt. 2017 gemeldet/Verfahren läuft ...2016 ...2015 ...2014 ...2013 Gruß w.
Wirklich unverschämt. Selbst Beiträge hinterziehen und dann noch über die Behörde meckern. Ordentliche Strafzinsen sind die richtige Antwort!... Dann hat die Rentenversicherung so viel Zeit wie sie benötigt,... VJUnglaublich. Du hast Jahre gebraucht um zu Potte zu kommen.
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