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Experten-Antwort

Verminderte Hinterbliebenenrente durch höheres Einkommen

von Aquaris12.12.2018 | 11:38
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich beziehe derzeit 550€ Witwerrente unter Anrechnung meines eigenen Einkommens. Seit 01.12. habe ich nun einen neuen Arbeitsplatz und verdiene deutlich mehr, nämlich ca. 2000€ brutto mehr. Ich habe mir die neue Rente wie folgt ausgerechnet: 2000€ Einkommenssteigerung(brutto) 1200€ Einkommenssteigerung(netto) = 0,6 * Brutto 480€ werden zusätzlich angerechnet = 0,4 * Netto 550€ Hinterbliebenenrente (bisher) -480€ zusätzlich anzurechnendes Einkommen = 70€ Hinterbliebenenrente (neu) Damit ergeben sich folgende Fragen: Stimmt meine Rechnung? (Es handelt sich um Ca.Werte) Ist die neue Hinterbliebenenrente sofort wirksam, muss ich also Rücklagen bilden um evtl. zu viel gezahlte Rente wieder zurück zu erstatten? Oder ab wann ist sie wirksam? Ich hab mal gelesen, dass für die Rente das Durchschnittseinkommen des Vorjahrs entscheidend ist, sich die Einkommenssteigerung erst 2020 voll auswirkt! Ich hab zu dem Thema leider weder bei der DRV was gefunden noch bei Tante Google. Vielen Dank schon mal für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von "Die Farbe Schwarz" stimmen wir zu. Zur Rentenanpassung 07/2019 wird bei Erhöhung des Einkommens ab 01.12.2018 das geänderte Einkommen zu ungefähr 1/12 (Anteil in 2018) berücksichtigt. Bei der Rentenanpassung 2020 wirkt es sich dann voll aus. Da sich auch der Witwen(er)freibetrag jeweils zum 01.07. ändert, kann eine genaue Prognose der Auswirkungen (als Eurobetrag) nicht erfolgen.

Ihrer Überschlagsberechnung kann im Ergebnis der Rentenkürzung nur insoweit zugestimmt werden, wenn bereits eine tatsächliche Anrechnung Ihres Einkommens mit Kürzung der Hinterbliebenenrente vorgelegen hat. Sofern Sie genauere Auskünfte benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Feliam 12.12.2018 | 14:05
Ihre Rechnung ist richtig, das Ganze wirkt aber erst ab 01.07.2019, wenn ein Vergleich des Vorjahreseinkommens (2018) mit dem laufenden Einkommen vorgenommen wird.
Die Farbe Schwarzam 12.12.2018 | 14:41
Ihre Rechnung ist richtig. Zum 01.12.2018 liegt eine Einkommenserhöhung vor - Auswirkung frühestens (!) zum nächsten 01.07. Zum 01.07.2019 wird eine Vergleichsberechnung von laufendem und Vorjahreseinkommen vorgenommen. Das dabei für Sie günstigere wird berücksichtigt, also ein durchschnittlich etwas erhöhtes Einkommen wie vor dem 01.12.2018. Zum 01.07.2020 wird die gleiche Berechnung wie zu 07/2019 getätigt. Nur, dass hier das Vorjahreseinkommen etwa dem laufenden entspricht, also die Auswirkungen spürbar -wie in Ihrer Berechnung- bemerkbar sind.
Aquarisam 13.12.2018 | 20:07
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten! Dass sich durch erhöhte Freibeträge etwas verändert, ist mit bewusst. Und ja eher positiv für mich. Und ja, meiner Schätzungsrechnung liegt schon eine Rentenberechnung mit Abzug des anrechenbaren Einkommen zu Grunde
W*lfgangam 13.12.2018 | 22:54
Ergänzend: Wenn Sie es 'geschickt' anstellen, stellen Sie genau für Juli 2019 Ihr Einkommen/Ihre Beschäftigungszeit noch mal um/nach unten, damit der Vergleichswert aus Durchschnitt 2018 ./. aktuelles Einkommen Juli 2019 (incl. anteiliger Bonuszahlungen aus 2019) nicht höher ausfällt ...wenn Ihr AG mitspielt/machen Sie im Juli eine Freistellung ohne Bezüge/Gehalt. Legal, weil die DRV so und nicht anders rechnet, rein nach den gesetzlichen Vorgaben :-) Gruß w.
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