Dem Beitrag von "Die Farbe Schwarz" stimmen wir zu. Zur Rentenanpassung 07/2019 wird bei Erhöhung des Einkommens ab 01.12.2018 das geänderte Einkommen zu ungefähr 1/12 (Anteil in 2018) berücksichtigt. Bei der Rentenanpassung 2020 wirkt es sich dann voll aus. Da sich auch der Witwen(er)freibetrag jeweils zum 01.07. ändert, kann eine genaue Prognose der Auswirkungen (als Eurobetrag) nicht erfolgen.
Ihrer Überschlagsberechnung kann im Ergebnis der Rentenkürzung nur insoweit zugestimmt werden, wenn bereits eine tatsächliche Anrechnung Ihres Einkommens mit Kürzung der Hinterbliebenenrente vorgelegen hat. Sofern Sie genauere Auskünfte benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.