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Experten-Antwort

Verschlossener Arbeitsmarkt

von Arnold29.09.2014 | 09:53
1210 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen, was bedeutete eigentlich bei EMR "Verschlossener Arbeitsmarkt"? Für mich hört es sich so an, das wenn man in einem Beruf ist, der in Teilzeittätigkeit nicht ausübbar ist, der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Also wer noch z.B. 6 Stunden täglich arbeiten kann, hier aber aufgrund seines Berufes keine Tätigkeit finden wird, bekommt die volle EMR . Dies ist für mich verständlich, wenn es die Berufsunfähigkeit betrifft. Diese gibt es aber doch nicht mehr. Also müsste doch jemand , dem noch 6 Std. tägliche Arbetisfähigkeit zugesprochen wurden, auch in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld als das seinige eingegliedert werden. Was habe ich da falsch verstanden? Danke für Antworten und freundliche Grüße Arnold

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arnold,

User „Schorsch“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits allgemeinverständlich beantwortet.

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2 Antworten

Leseram 29.09.2014 | 11:43
Hallo, wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, dann fragen Sie ob es die Möglichkeit für LTA gibt, wenn man über 6 Stunden am Arbeitsmarkt einsetzbar ist? Soweit ich das weiß nein, denn dann kann man auf jede andere Tätigkeit (dem Leistungsniveau entsprechende) am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Es gibt da noch zwei Sonderbedingungen, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungseinschränkung vorliegt. Dann erhält man auch eine volle EM-Rente, wenn eine Bennennung einer konkreten Tätigkeit (die auch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein muss) nicht möglich ist.
Schorscham 29.09.2014 | 11:53
Na das da: Wer als teilweise Erwerbsgeminderter auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt keine LEIDENSGERECHTE Teilzeitstelle finden kann, KANN aufgrund des für Ihn verschlossenen Arbeitsmarktes eine VOLLE EM-Rente als sogenannte Arbeitsmarktrente erhalten. Der eigene Beruf spielt in der Tat nur bei Berufsunfähigkeit eine Rolle. Da Berufsunfähige in der Regel auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig leistungsfähig sind, kommt für diesen Personenkreis gar keine "Arbeitsmarktrente" in Betracht.
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