Das deutsch-tunesische Sozialversicherungsabkommen ermöglicht Ihnen, das Ihre Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Ihre Zeiten in Tunesien für den Rentenanspruch zusammengerechnet werden können.
Außerdem sorgen die Regelungen dafür, dass Sie Ihre Rente bei Aufenthalt im jeweiligen anderen Abkommensstaat
auch dorthin gezahlt bekommen können.
Für Fragen zum Abkommen können Sie sich auch gerne in Tunesien an den Versicherungsträger wenden, an den Sie den letzten Beitrag gezahlt haben.
Für den privaten Sektor ist der Versicherungsträger wie folgt zu erreichen:
Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS)
49, Avenue Taïeb M’HIRI
1002 TUNIS BELVÉDÈRE
TUNESIEN
Telefon 00216 71 796744
Telefax 00216 71 783223
E-Mail cnss.dg@email.ati.tn
Internet www.cnss.nat.tn
für den öffentlichen Sektor ist Ihr Ansprechpartner:
Caisse Nationale de Retraite et de Prévoyance Sociale (CNRPS)
6, Avenue Mohamed V
1001 TUNIS RÉPUBLIQUE
TUNESIEN
Telefon 00216 71 341100
Telefax 00216 71 351531
E-Mail info@cnrps.nat.tn
Internet www.cnrps.nat.tn