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Versicherungspflicht bei zwei Minijobs?

von Birgit07.02.2008 | 21:11
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich bekomme nun die Regelaltersrente und kann soviel ich möchte hinzuverdienen. Dazu habe ich allerdings eine Frage: Zur Zeit übe ich einen Minijob aus und hätte nun die Aussicht auf einen weiteren Minijob. Werden die beiden Beschäftigungen zusammengezählt und ich werde nun wieder Kranken-/Pflege-/Rentenversicherungspflichtig? (Also mit Eigenbeitrag und nicht nur den Pauschalbetrag durch den Arbeitgeber.) Muss ich dies irgendjemand mitteilen? Ergeben sich hieraus Konsequenzen irgendeiner Art? Vielen Dank schonmal für die Antwort(en)!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Altersvollrentner sind Sie nach § 5 Abs. 4 SGB VI versicherungsfrei.

Bei einem 400,- EURO-Job muss der AG trotzdem seine Pauschalbeiträge zahlen (30%).

Wenn Sie mit Mini-Jobs über die 400,- EUR Grenze kommen sind Sie in der RV und AV versicherungsfrei. In der KV und PV sind Sie versicherungspflichtig. Bei diesen Fällen müssen Sie jedem AG mitteilen, dass Sie noch weitere Jobs haben.

3 Antworten

bekissam 07.02.2008 | 22:50
Wenn Sie Regelaltersrente beziehen, interessiert die Rentenversicherung nicht mehr, was Sie verdienen. Sie zahlen auch keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muß seinen Anteil allerdings weiter in die Rentenkasse zahlen. Fragen zu anderen Versicherungszweigen unter http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html oder an die Krankenkasse als Einzugsstelle.
no nameam 08.02.2008 | 07:33
Als Altersvollrentnerin sind Sie versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI. Sie haben keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zu zahlen. Wie es mit der KV/PV aussieht, fragen Sie am besten Ihre zuständige Krankenkasse. Der Arbeitgeben hat jedoch einen Beitrag zur RV für Sie zu zahlen, und zwar in der Höhe, in der der Beitrag vom Arbeitgeber getragen werden müsste, wenn Sie normal versicherungspflichtig wären. Dieser Beitrag geht jedoch NICHT in Ihr "Rentenkonto" ein, daraus erhalten Sie auch keine Leistungen, sondern dieser Arbeitgeber-Beitrag dient nur zur Gleichstellung der Rentner mit anderen Arbeitnehmern vor den Arbeitgebern (sonst würden die ja nur noch Rentner einstellen, weil sie für die keine Beiträge mehr zahlen müssten :-P). Diese Beiträge "kommen der Versichertengemeinschaft zugute".
no nameam 08.02.2008 | 07:37
PS: Und ja, die Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Übersteigen Sie miteinander die 400€-Grenze nicht, hat jeder Arbeitgeber 15 % des Lohnes als Pauschalbeitrag abzuführen. Übersteigen die Entgelte die 400 €, so müssen BEIDE Arbeitgeber Beiträge zahlen.
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