Als Altersvollrentner sind Sie nach § 5 Abs. 4 SGB VI versicherungsfrei.
Bei einem 400,- EURO-Job muss der AG trotzdem seine Pauschalbeiträge zahlen (30%).
Wenn Sie mit Mini-Jobs über die 400,- EUR Grenze kommen sind Sie in der RV und AV versicherungsfrei. In der KV und PV sind Sie versicherungspflichtig. Bei diesen Fällen müssen Sie jedem AG mitteilen, dass Sie noch weitere Jobs haben.