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Experten-Antwort

Versorgungsanspruch bei Scheidung

von Bettina Schmitz18.06.2017 | 15:07
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5 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich möchte gerne wissen wie es bei einer Scheidung aussieht ,wenn mein Mann Vollrentner ist und ich erst in 13 Jahren meine Vollrente beziehe? Ich habe zum jetztigen Zeitpunkt auch meine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt? Bekomme ich den abgezogenen Rentenanteil meine Mannes bei Scheidung erst in 13 Jahren? Wie sieht es bei erfolgreichem Bescheid der Erwersunfägigkeitsrente aus ? Liebe Grüße Bettina Schmitz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

wie schon beschrieben fließen die Auswirkungen aus einem Versorgungsausgleich mit in die Rentenberechnung ein und werden so bei Zahlung einer Rente (hierzu zählen neben den Altersrenten auch die Renten aus gesundheitlichen Gründen, die sog. Erwerbsminderungsrenten (früher Erwerbsunfähigkeitsrenten)) berücksichtigt.

Beginnt Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam geworden ist, gilt die sich daraus ergebende Erhöhung oder Minderung ab Rentenbeginn.

Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rentner sind, erhöht oder mindert sich Ihre Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

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4 Antworten

eosam 18.06.2017 | 15:23
Die Auswirkungen des Versorgungsausgleiches fließen in die Rentenberechnung mit ein, sobald eine Leistung festgestellt wird (egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente). Sofern bei Rechtskraft der Versorgungsausgleiches bereits eine Leistung gezahlt wird, wirkt das Urteil spätestens zu Beginn des übernächsten Monats.
Bettina Schmitzam 18.06.2017 | 20:08
Das habe ich leider nicht verstanden .... Heisst das jetzt das meinem Mann meinen Rentenanspruch nach dem Urteil schon abgezogen wird und ich diesen nicht sofort bekomme?Erst wenn ich meine Regelaltersente bekomme? Wie verhaelt es sich bei der Erwerbsunfaehigkeitsrente? Bekomme ich es dann frueher?
W*lfgangam 18.06.2017 | 22:34
Zitat von Bettina Schmitz anzeigenausblenden
Hallo Bettina Schmitz, eos sagte doch "sobald eine Leistung festgestellt wird (egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente)." Was ist daran so unverständlich? Oder, um es noch mal zu wiederholen: ja, auch bei einer EM-Rente erhöht sich diese sofort. Gruß w.
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