Guten Tag,
wie schon beschrieben fließen die Auswirkungen aus einem Versorgungsausgleich mit in die Rentenberechnung ein und werden so bei Zahlung einer Rente (hierzu zählen neben den Altersrenten auch die Renten aus gesundheitlichen Gründen, die sog. Erwerbsminderungsrenten (früher Erwerbsunfähigkeitsrenten)) berücksichtigt.
Beginnt Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam geworden ist, gilt die sich daraus ergebende Erhöhung oder Minderung ab Rentenbeginn.
Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rentner sind, erhöht oder mindert sich Ihre Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.