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Versorgungsausgleich

von Amadea26.04.2007 | 17:26
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4 Antworten

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Wir leben getrennt, mein Mann bezieht eine Beamtenpension in Höhe von 1981,- € und ich beziehe eine EU-Rente in Höhe von 729,- € plus einer Zusatzrente von 193,-€. Von 19 Ehejahren war ich nur 15 Jahre wegen Kindererziehung versicherungspflichtig beschäftigt mit geringem Einkommen. Nun gibt es Streit ums Geld und mein Mann behauptet, dass ich im Versorgungsausgleich nur sehr wenig bekommen würde. Schliesslich hätte ich eine eigene Rente. Das kann ich so nicht glauben und rechne mit etwa 400,-€ - 500,- € zu meinen Gunsten. Schliesslich konnte ich wegen der Kinder keine Vollerwerbstätigkeit ausüben. Ursprünglich war ja gedacht, dass mit beiden Renten zusammen auskommen würden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Was im Rahmen eines Versorgungsausgleichs über welchen Zeitraum ausgeglichen wird, hat Ihnen user Beranhard bereits dem Grunde nach erläutert.

Verbindliche Auskünfte dazu kann Ihnen der RV Träger bei Status "getrennt lebend" nun nicht geben, zumal ja die insoweit rechtsverbindliche Feststellung der beiderseiteigen in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften von Seiten des Familiengerichts fehlt..:-)

Dem Tipp, sich diesbezüglich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, kann man sich deshalb anschließen; zudem ist - rein finanziell betrachtet - Bernhards Hinweis nicht ganz unbeachtlich....

MfG

3 Antworten

Bernhardam 26.04.2007 | 20:10
Beim Versorgungsausgleich wird nicht einfach die Versorgung beider Partner addiert, durch zwei geteilt und dann der Unterschied ausgeglichen. Sondern es spielt die Ehezeit eine Rolle. Denn nur das, was während der Ehezeit erworben wurde, unterliegt dem Versorgungsausgleich. Da eine Beamtenpension sicherlich nicht überwiegend in nur 19 Ehejahren erworben wird, hingegen Kindererziehungszeiten sehr oft vollständig in die Ehezeit fallen, kann es durchaus sein, dass ein Ausgleichsbetrag zu Ihren Gunsten weit niedriger als 500 € ist. Hinzu kommt, dass es finanziell gesehen für eine (insbesondere gleichalte oder jüngere) Ehefrau oft ein extrem schlechtes Geschäft ist, sich von einem pensionierten Beamten scheiden zu lassen, denn dadurch entfällt später der Anspruch auf Witwengeld - und das orientiert sich an der ganzen Pension, und nicht nur an dem Teil, der auf die Ehezeit entfällt. Von Krankenversicherung und Beihilfe will ich hier lieber gar nicht erst reden ... Bevor Sie also eine genaue Berechnung haben, sollten Sie den Status "getrenntlebend" nicht ohne dringenden Grund beenden.
Amadeaam 26.04.2007 | 22:38
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich möchte keine Scheidung, bin auch nicht die Verursacherin. Mein Mann glaubt, im Versorgungsausgleich käme er besser weg, als mit Unterhaltszahlungen. Behilfen gibt es in diesem Falle nicht und meine Krankenversorgung wird von der Rente einbehalten, die habe ich schon immer selber gezahlt. Das hier nicht einfach geteilt werden kann ist mir klar. Wir sind gleichaltrig und die Dienstzeit meines Mannes betrug insgesamt 28 Jahre. Davon fallen die letzten 19 mit dem wesentlich höheren Einkommen in die Ehezeit. Der Hauptanteil meiner jetzigen Rente resultiert aus meiner Berufstätigkeit vor der Ehe. In der Ehezeit lag mein Rentenbeitrag weit darunter.
-am 27.04.2007 | 22:44
Lassen Sie sich (gebührenpflichtig) bei einem qualifizierten Fachanwalt beraten. Das Forum ist für eine so weit reichende Feststellung bzw. Berechnung wenig geeignet, zumal hier Aspekte in die Berechnung einfließen, die nicht die gesetzliche Rentenversicherung betreffen (Unterhalt), außerdem Beträge und Zeiträume nicht bekannt sind. Eine "Spekulation" mit geschätzten Beträgen und ungefähren Zeiträumen nützt Ihnen sehr wenig oder nichts.
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