Was im Rahmen eines Versorgungsausgleichs über welchen Zeitraum ausgeglichen wird, hat Ihnen user Beranhard bereits dem Grunde nach erläutert.
Verbindliche Auskünfte dazu kann Ihnen der RV Träger bei Status "getrennt lebend" nun nicht geben, zumal ja die insoweit rechtsverbindliche Feststellung der beiderseiteigen in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften von Seiten des Familiengerichts fehlt..:-)
Dem Tipp, sich diesbezüglich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, kann man sich deshalb anschließen; zudem ist - rein finanziell betrachtet - Bernhards Hinweis nicht ganz unbeachtlich....
MfG