Hallo "KeineAhnung",
bei Ehescheidungen findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Hierbei teilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen auf (zum Stand und mit den Werten am Ende der Ehezeit). Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die insgesamt werthöhere Versorgung erworben hat, muss dem anderen die Hälfte des Wertunterschiedes abgeben und zwar unabhängig davon, ob er bereits Rentner ist oder noch arbeitet.
Ein Versorgungsausgleich bewirkt nichts bei den Rentenanwartschaften, solange keiner der beiden Beteiligten Rentenzahlungen tatsächlich bekommt. Beim Rentenbeginn allerdings wird die Rente des Ausgleichsverpflichteten im Normalfall um den Malus aus dem Versorgungsausgleich gemindert, auch wenn der andere aus diesem Bonus in seinem Versicherungskonto erst Jahre später mit seinem Rentenbeginn tatsächlich Zahlungen erhält.
Für Ihren Fall:
Rentenanspruch während der Ehezeit von Ihnen: 400 Euro
Rentenanspruch Ihrer (Ex-)Ehefrau in der Ehezeit: 200 Euro
Wertunterschied: 200 Euro
Davon muss die Hälfte des Wertunterschiedes ausgeglichen werden, also 100 Euro!
Diese 100 Euro werden mit dem aktuellen Rentenwert Ende Ehezeit in Entgeltpunkte umgerechnet, und damit "zeitpunktneutral" als Bonus/Malus im Versicherungskonto gespeichert.
Ergebnis:
Sowohl Sie als auch die Ex haben 300 Euro Rentenanspruch während der Ehe.
Wenn Sie jetzt 5 Jahre vor der Ex in Rente gehen, haben Sie nur noch Anspruch auf 300 Euro,
geht Ihre Ex 5 Jahre vor Ihnen, zahlt die Rentenversicherung ihr auch 300 Euro, obwohl Sie selbst noch gar keinen Rentenanspruch haben (diese 300 Euro können in 5 Jahren natürlich 350 Euro ergeben).
Betrachtet man das Gesamtergebnis, gleicht sich alles aus. Sorry, es ist nicht einfach zu erklären!