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Versorgungsausgleich bei unterschiedlichen Rentenzeiten

von KeineAhnung23.12.2009 | 08:28
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4 Antworten

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Hallo meine Frau u. ich werden geschieden, es wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Da meine Frau älter ist und somit eher in Rente geht, stellt sich mir folgende Frage. Bekomme ich dann bereits Rente von ihr, obwohl ich noch berufstätig bin? Beispiel zur Erklärung: Mein Anspruch an Frau: 200 EUR Ihr Anspruch an Mir: 400 EUR Sie geht in Rente 2010, ich in 2015. Bekomme ich ab 2010 von ihr 200 EUR, sie nichts, ab 2015 erhält sich nach Aufrechnung der Ansprüche 200 EUR von mir. Ist das so richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "KeineAhnung",

bei Ehescheidungen findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Hierbei teilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen auf (zum Stand und mit den Werten am Ende der Ehezeit). Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die insgesamt werthöhere Versorgung erworben hat, muss dem anderen die Hälfte des Wertunterschiedes abgeben und zwar unabhängig davon, ob er bereits Rentner ist oder noch arbeitet.

Ein Versorgungsausgleich bewirkt nichts bei den Rentenanwartschaften, solange keiner der beiden Beteiligten Rentenzahlungen tatsächlich bekommt. Beim Rentenbeginn allerdings wird die Rente des Ausgleichsverpflichteten im Normalfall um den Malus aus dem Versorgungsausgleich gemindert, auch wenn der andere aus diesem Bonus in seinem Versicherungskonto erst Jahre später mit seinem Rentenbeginn tatsächlich Zahlungen erhält.

Für Ihren Fall:

Rentenanspruch während der Ehezeit von Ihnen: 400 Euro

Rentenanspruch Ihrer (Ex-)Ehefrau in der Ehezeit: 200 Euro

Wertunterschied: 200 Euro

Davon muss die Hälfte des Wertunterschiedes ausgeglichen werden, also 100 Euro!

Diese 100 Euro werden mit dem aktuellen Rentenwert Ende Ehezeit in Entgeltpunkte umgerechnet, und damit "zeitpunktneutral" als Bonus/Malus im Versicherungskonto gespeichert.

Ergebnis:

Sowohl Sie als auch die Ex haben 300 Euro Rentenanspruch während der Ehe.

Wenn Sie jetzt 5 Jahre vor der Ex in Rente gehen, haben Sie nur noch Anspruch auf 300 Euro,

geht Ihre Ex 5 Jahre vor Ihnen, zahlt die Rentenversicherung ihr auch 300 Euro, obwohl Sie selbst noch gar keinen Rentenanspruch haben (diese 300 Euro können in 5 Jahren natürlich 350 Euro ergeben).

Betrachtet man das Gesamtergebnis, gleicht sich alles aus. Sorry, es ist nicht einfach zu erklären!

3 Antworten

KeineAhnungam 23.12.2009 | 09:19
Hallo W. ich verstehe das so: ich sammle bis zu meinem Renteneintritt "Rentenpunkte", durch Arbeit usw. Diese "Rentenpunkte" sind dann Berechnunsgrundlage (Multiplikator) für die Rente. Durch den Versorgungsausgleich bekommt sie von meinen gesammelten "Rentenpunkten" eine Menge x auf ihr Rentenpunktekonto gutgeschrieben, die mir wiederum abgezogen werden. Diese "Rentenpunkte" sind dann der Maßstab zur Berechnung der Menge Geld, die jeder genau dann bekommt, wenn er in Rente geht. Das ist jetzt mal etwas komisch beschrieben, aber ich stelle mir das so vor.
Wolfgangam 23.12.2009 | 09:02
Hallo KeineAhnung, es findet nur ein Wertausgleich statt, sprich: Sie "verlieren" aktuell 100 EUR an Rente. Rentenansprüche als laufende Leistungen werden nicht durch den Versorgungsausgleich "übertragen". Hier müssen beide selbst sehen, wann sie einen eigenen Rentenanspruch haben - dann erst wirkt sich der Versorgungsausgleich aus. Gruß w.
KeineAhnungam 23.12.2009 | 10:31
Danke, dann habe ich es (endlich) verstanden. Gut erklärt!
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