Hallo Jan,
den Vorschlag von Wolfgang aufgreifend empfehlen wir Ihrem Vater sich nochmals unter Vorlage des Scheidungsurteils bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung eingehend beraten zu lassen. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.