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Versorgungsausgleich und Nachzahlung

von Jan06.01.2010 | 22:00
1188 Ansichten
5 Antworten
Hallo Forum, meine Eltern sind vor einigen Jahren geschieden worden, dabei wurden meinem Vater Rentenansprüche meine Mutter beim Versorgungsausgleich zugesprochen. Mein Vater ist einige Zeit nach der Ehe in Rente gegangen und nun steht auch die Rente meiner Mutter bevor. Beim Informationsgespräch zum bevorstehenden Renteneintritt wurde ihr eröffnet, dass mein Vater scheinbar bisher kein Geld aus dem Versorgungsausgleich bekommen hat und sie dies nun, bei ihrem Renteneintritt, an ihn nachzahlen müßte. Da es sich um eine nicht unbeträchliche Summe handelt, über die sie nicht verfügt, ist sie nun sehr verunsichert. Könnte mir vielleicht jemand erklären, ob sie dies richtig verstanden hat und es wirklich so sein kann, dass sie das Geld für die Nachzahlung aufbringen muss? Vielen Dank für Eure Antworten und die Hilfe, Jan

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.01.2010 | 09:20

Hallo Jan,

den Vorschlag von Wolfgang aufgreifend empfehlen wir Ihrem Vater sich nochmals unter Vorlage des Scheidungsurteils bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung eingehend beraten zu lassen. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

VAGam 06.01.2010 | 23:22
Um welche Art von Anwartschaften handelt es sich, die da "nachgezahlt" werden sollen? Besser, Sie lassen sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, jedoch nur, sofern der Versorgungsausgleich die Rentenanwartschaften auch tatsächlich betrifft. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Janam 07.01.2010 | 19:20
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Also es handelt sich meines Wissens um Rentenanwartschaften aus ihrem ausgeübten Beruf. Von diesen ging ein Teil, durch den Versorgungsausgleich an meinen Vater über. Sie war meines Wissens nach zu einem Beratungsgespräch bei der deutschen Rentenversicherung, wo man ihr, wie anfangs geschildert, mitgeteilt hat, dass mein Vater aus dem Versorgungsauslgeich bisher keine Zahlungen erhalten hat, obwohl er schon 8 Jahre in Rente ist. Für diese 8 Jahre müsse sie nun entsprechend nachzahlen. Zumindest hat sie es so verstanden. Aber dann wird sie sich wohl nochmal selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen müssen. Hatte halt die Hoffnung, dass mir jemand diesen ungewöhnlichen Fall, zu dem ich auch sonst nichts im Netz gefunden habe, bisl erläutern kann. Viele Grüße, Jan
Wolfgangam 07.01.2010 | 21:25
Hallo Jan, > dass mein Vater aus dem Versorgungsauslgeich bisher keine Zahlungen erhalten hat, obwohl er schon 8 Jahre in Rente ist. Dass sieht danach auch, dass die Geschiedene/Ihre Muttter dazu verpflichtet worden ist, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs ermittelten Übertragungen durch 'Beitragseinzahlung' überhaupt erst zu begründen/entstehen zu lassen - damit sie wirksam werden. Nicht alle Rechte/Anwartschaften aus einem Versorgungsausgleich können unmittelbare Wirkung (sprich: höhere Rente für den Begünstigten) entfalten. Aber, das steht im Scheidungsurteil ganz genau drin. Lassen Sie sich das Urteil über den Versorgungsausgleich in der nächsten Beratungsstelle der DRV noch mal erklären. Auch hier gilt - wenn der Begünstigte/Ihr Vater es nicht 'einfordert', bleibt es wie bisher - vielleicht kommen die beiden ja zu einer 'gütlichen' Regelung. Aber, wenn Muttern vorher versterben sollte, hat Ihr Vater aus dem nicht umgesetzten Versorgungsausgleich für die Zeit danach auch nichts mehr. Gruß w.
Janam 09.01.2010 | 00:16
Hallo, vielen Dank für Eure Hilfe, ich werde dies sowohl an meinen Vater als auch an meine Mutter weitergeben. Viele Grüße, Jan
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