Der Versorgungsausgleich wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Im Ergebnis erhöht sich Ihr Rentenanspruch ab diesem Zeitpunkt. Sollte Ihr Mann bereits Rentner sein, hat sein Rentenversicherungsträger nach Eingang der Mitteilung über die Rechtskraft der Entscheidung einen Kalendermonat Zeit, die Zahlung entsprechend umzustellen.
Der in dieser Übergangszeit gezahlte Teil der Rente, der auf den Versorgungsausgleich entfällt, muss Ihnen Ihr Mann auf privatrechtlicher Grundlage auszahlen.
Zu Fragen allen Fragen der Unterhaltspflicht dürfen wir leider keine Auskunft erteilen.