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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich und Unterhalt bei EU-Rente

von Sabine G.30.03.2017 | 13:04
1226 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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eine Frage: wie ist das im Falle einer Scheidung mit dem Versorgungsausgleich, wenn ich z.B. seit ca. 7 Jahren eine EU-Rente erhalte und mein Mann immer voll erwerstätig war? Auch würde mich interessieren, ob ich nach der Scheidung einen Anspruch auf Unterhalt habe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Versorgungsausgleich wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Im Ergebnis erhöht sich Ihr Rentenanspruch ab diesem Zeitpunkt. Sollte Ihr Mann bereits Rentner sein, hat sein Rentenversicherungsträger nach Eingang der Mitteilung über die Rechtskraft der Entscheidung einen Kalendermonat Zeit, die Zahlung entsprechend umzustellen.

Der in dieser Übergangszeit gezahlte Teil der Rente, der auf den Versorgungsausgleich entfällt, muss Ihnen Ihr Mann auf privatrechtlicher Grundlage auszahlen.

Zu Fragen allen Fragen der Unterhaltspflicht dürfen wir leider keine Auskunft erteilen.

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3 Antworten

W*lfgangam 30.03.2017 | 19:30
Ergänzend: Das kann natürlich auch andersrum laufen, je nach dem, welchen Wert die Zurechnungszeit der EM-Rente ./. Beschäftigungseinkommen des Ehemannes in dieser Zeit hat, wie das aktuelle Alter der EM-Empfängerin ist und welcher Ausgleichsbetrag sich aus der fiktive Altersrentenberechnung ergibt. Tipp an Sabine G.: Lassen Sie sich eine fiktive Berechnung für den Versorgungsausgleich für Ihr Rentenkonto erstellen. Vielleicht kommen Sie an den Versicherungsverlauf und letzte Renteninformation Ihres Ehemannes ran, dann kann man grob eine Aussage treffen, wie der Ausgleich in der DRV erfolgen könnte. Gemeinsam geht das natürlich auch - der beste Weg - wenn sich beide über die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs informieren wollen ...und nach anderen/friedlichen Lösungen suchen. Gruß w.
Sabine G.am 30.03.2017 | 21:00
..danke erstmal für die Antworten..ich würde mich noch dafür interessieren, ob ich einen etwaigen Versorgungsausgleich schon gleich nach der Scheidung zu meiner Rente bekäme oder ob man da warten muss bis Eintritt der Altersrente. Ich bin 50, mein Mann ebenfalls, er bekäme nach heutigem Stand eine Rente von ca.1600 Euro, meine EU-Rente beträgt 800 Euro.
W*lfgangam 30.03.2017 | 21:47
Zitat von Sabine G. anzeigenausblenden
Hallo Sabine G., sobald der rechtskräftige Beschluss des Amtsgerichts der DRV vorliegt, werden die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs (VA) in den Rentenkonten/-zahlungen umgesetzt - eine Wartefrist bis zu einer Altersgrenze gibt es hier nicht. Auf evtl. rückwirkende 'Ausgleichsforderungen' ist auf die Experten/in- Antwort zu verweisen ...Ihre EM-Rente läuft ja und wäre ab Zeitpunkt des VA wohl zu erhöhen. Da das alles aber eine Zeitlang dauert, entsteht Ihnen ein 'Rentenverlust', den der abtretende/hier EX-Mann privatrechtlich auszugleichen hat - Näheres dazu erklärt Ihnen sicher ihre Anwältin/eigentlich schon vorher, wie das abläuft. Gruß w.
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