Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorungsausgleich ausgesetzt

von Geschiedener15.05.2017 | 11:15
989 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich wurde 2003 geschieden, damals wurde der Versorungsausgleich ausgesetzt, weil gesetzliche und private Rentenansprüche vorhanden waren. Nun wird das Verfahren wieder aufgenommen und die Versicherungsträger erneut befragt. Meine Ex Frau (selbständig) hat nach Ende der Ehe ihre private Rentenversicherung aufgelöst. Habe ich trotzdem Ansprüche gegen Sie oder zählt der heutige Sachstand, wo gar keine Versicherung mehr besteht? Wie sieht es mit der Mütterrente, d.h. den zusätzlichen Entgeltpunkten für die Exfrau aus? Werden die automatisch berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geschiedener,

"=//=" hat Ihre Frage zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

=//=am 15.05.2017 | 11:36
Die Eherechtsauskunft wird nach dem JETZIGEN Stand erteilt. Das heißt, es werden alle in der Ehezeit zurückgelegten Versicherungszeiten, also auch die KEZ/BÜZ ("Mütterrente") bei Ihrer Frau berücksichtigt, sofern diese Zeiten während der Ehezeit erworben wurden. Ob und welche Ansprüche auf übertragene Anwartschaften Sie bzw. Ihre Ex-Frau dann haben, wird vom AG/Familiengericht beschlossen. Dann wird auch über einen Ausgleich z.B. aus der privaten Rentenversicherung entschieden.
Geschiedeneram 15.05.2017 | 13:55
Ist die Kündigung der Privatrente meine Exfrau nach Scheidung und Aussetzung des Versorgungsausgleichs nun von Nachteil für mich?
Knut Rassmussenam 15.05.2017 | 17:05
@ Geschiedener: Die Frage zur Privatrente kann niemand hier rechtssicher beantworten. Es gibt aber durchaus Fundstellen für solche Rechtsgebiete. Was die Mütterrente betrifft - alle Sachverhalte innerhalb der Ehezeit werden seitens der Rentenversicherung in die Auskunft an das Familiengericht einbezogen. @GroKo: Na, zurück aus der Flaschenbierhandlung?
=//=am 15.05.2017 | 17:30
Da eigentlich nur das "ausgeglichen" wird, was während der Ehezeit war, dürfte die Kündigung der privaten Rente Ihrer Ex keine Auswirkungen haben. Die Privat-Rente wurde ja erst NACH der Scheidung und Ehezeit gekündigt. Allerdings wurden dann ja auch keine Beiträge mehr eingezahlt, die die Rente bei Zahlung erhöhen könnten. Ob dies so richtig ist, weiß ich nicht. Da müssen Sie sich an anderer - richtiger - Stelle erkundigen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026