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Experten-Antwort

Versorungsausgleich ausgesetzt

von Geschiedener15.05.2017 | 11:15
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6 Antworten

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Guten Tag, ich wurde 2003 geschieden, damals wurde der Versorungsausgleich ausgesetzt, weil gesetzliche und private Rentenansprüche vorhanden waren. Nun wird das Verfahren wieder aufgenommen und die Versicherungsträger erneut befragt. Meine Ex Frau (selbständig) hat nach Ende der Ehe ihre private Rentenversicherung aufgelöst. Habe ich trotzdem Ansprüche gegen Sie oder zählt der heutige Sachstand, wo gar keine Versicherung mehr besteht? Wie sieht es mit der Mütterrente, d.h. den zusätzlichen Entgeltpunkten für die Exfrau aus? Werden die automatisch berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geschiedener,

"=//=" hat Ihre Frage zutreffend beantwortet.

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5 Antworten

=//=am 15.05.2017 | 11:36
Die Eherechtsauskunft wird nach dem JETZIGEN Stand erteilt. Das heißt, es werden alle in der Ehezeit zurückgelegten Versicherungszeiten, also auch die KEZ/BÜZ ("Mütterrente") bei Ihrer Frau berücksichtigt, sofern diese Zeiten während der Ehezeit erworben wurden. Ob und welche Ansprüche auf übertragene Anwartschaften Sie bzw. Ihre Ex-Frau dann haben, wird vom AG/Familiengericht beschlossen. Dann wird auch über einen Ausgleich z.B. aus der privaten Rentenversicherung entschieden.
Geschiedeneram 15.05.2017 | 13:55
Ist die Kündigung der Privatrente meine Exfrau nach Scheidung und Aussetzung des Versorgungsausgleichs nun von Nachteil für mich?
Knut Rassmussenam 15.05.2017 | 17:05
@ Geschiedener: Die Frage zur Privatrente kann niemand hier rechtssicher beantworten. Es gibt aber durchaus Fundstellen für solche Rechtsgebiete. Was die Mütterrente betrifft - alle Sachverhalte innerhalb der Ehezeit werden seitens der Rentenversicherung in die Auskunft an das Familiengericht einbezogen. @GroKo: Na, zurück aus der Flaschenbierhandlung?
=//=am 15.05.2017 | 17:30
Da eigentlich nur das "ausgeglichen" wird, was während der Ehezeit war, dürfte die Kündigung der privaten Rente Ihrer Ex keine Auswirkungen haben. Die Privat-Rente wurde ja erst NACH der Scheidung und Ehezeit gekündigt. Allerdings wurden dann ja auch keine Beiträge mehr eingezahlt, die die Rente bei Zahlung erhöhen könnten. Ob dies so richtig ist, weiß ich nicht. Da müssen Sie sich an anderer - richtiger - Stelle erkundigen.
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