Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Verzicht auf EM-Rente rechtlich möglich ?

von Frustriert29.07.2013 | 20:26
1601 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine einfache Frage : zur Zeit beziehe ich eine befristete volle EM-Rente. Kann ich ohne Angabe von Gründen einfach auf diese Rente verzichten (vor Erreichen des Befristungs-Ende) ? Oder geht dies aus rechtlichen / sonstigen Gründen nicht ohne Weiteres ? Danke & LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist ein Verzicht möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dann etwaige Leistungen aus anderen Sozialversicherungszweigen (bspw. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) ggf. nicht beansprucht werden können. Dieses ist immer im

Einzelfall zu prüfen.

Ihre Vorstellung ggf. später wieder Arbeitslosengeld zu beantragen, hängt von einem davon ab, ob Sie überhaupt die Anwartschaftszeit auf das Arbeitslosengeld I erfüllt haben. Zum anderen bestünde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Arbeitsverwaltung Sie weiterhin für voll erwerbsgemindert hält.

Wie die Arbeitsverwaltung die Situation dann beurteilt, kann von hier nicht eingeschätzt werden.

Auch wenn ich Ihre Bedenken verstehe: Sie müssen dem Rentenversicherungsträger anzeigen, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen. Ich denke, Sie werden dem zukünftigen Arbeitgeber erklären können, dass Sie arbeitswillig sind und der RV-Träger ggf. eine Anfrage an den Arbeitgeber sendet.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Otto N.am 29.07.2013 | 20:33
Ist diese Frage ernst gemeint? Noch gibt es im Strafgesetzbuch keinen Paragrafen, der Rentenverzicht unter Strafe stellt. Sollten Sie jedoch ersatzweise Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beantragen, können Ihnen diese Leistungen verweigert werden, da zustehende Renten vorrangig zu beanspruchen sind. Warum wollen Sie denn überhaupt auf Ihre Rente verzichten? Mir fällt kein plausibler Grund ein....
KSCam 29.07.2013 | 22:12
Möglich wäre auch, dass das Arbeitsamt Sie dann sofort wieder auffordert Eine Reha zu beantragen in der Hoffnung, dass aus dem Rehaantrag ein Rentenantrag wird. Letztlich ist das aber einzelfallabhängig - da kann vieles passiere.....
Frustriertam 29.07.2013 | 20:47
@Otto N. : ganz einfach. Wenn es mir gelingen sollte, vor Ablauf der Befristung einen Vollzeit-Job zu finden, ist der "normale" Ablauf der, dass ich dies der RV Bund mitteile und diese dann den Arbeitgeber anschreibt und genau wissen will, was ich da so mache. Dies treibt jeden Arbeitgeber in den Wahnsinn, also war meine Idee, dass ich einfach auf die Rente verzichte und dann arbeiten gehe. Wie sieht es nun aus, wenn ich arbeiten gehe, und die RV Bund darüber vorher in Kenntnis setze, und die Rente dann eingezogen wird. Nach 3 Monaten falle ich evtl. aus dem Job wieder raus und beantrage vor Ablauf der ursprünglichen Rentenbefristung doch Arbeitslosengeld. Wird dies trotz vorherigem Job dann auch verweigert (nach dem Motto: hättest ja Renter bleiben können) oder habe ich dann wegen Einziehung der Rente vollen Anspruch auf ALG ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026