würde sich ergeben,soweit die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 1210,92 EUR mit meinem Einkommen nicht überschritten wird.BU Rente beträgt 610 EUR.Welchen Betrag darf ich Brutto monat.Rentenunschädlich dazuverdienen? Danke!
...öhm, mauerer, Sie sagen es doch selbst - 1210,92 EUR entsprechend den in Ihrem Rentenbescheid mitgeteilten Hinzuverdienstgrenzen bei einer teilweisen EM-Rente, ohne Kürzung der Teil-EMRT.
Denken Sie bitte noch mal neu nach, was Sie genau wissen wollen.
Gruß
w.
Was ich nicht verstehe!Meine BU-Rentenzahlung wurde nach Bezug von ALG 1 in Höhe von 740 EUR. wegen überschreitten der Hinzuverdienstgrenze eingestellt.Leistungsbeitrag (AFA) täglich 24,90 EUR.Hatte immer eine 50% Arbeitsstelle.
Lt.Schreiben sich die Hinzuverdienstgrenzen inHöhe der Hälfte beträgt, 1.474,17 EUR.Diese Grenze wird mit zu berücksichtigenden Hinzuverdienst(ALG) überschritten.
Aufgrund des Hinzuverdienstes(Beziehe nur ALG in Höhe von 740 EUR) ist die Rente nicht zu zahlen,weil alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten wurden.Ich verstehe es nicht.Ist es denn so wirklich richtig ?
Antwort oben ↑
Gruß
w.