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Experten-Antwort

Volle Auszahlungshöhe für teilw.EM-Rente bei BU

von maurer03.03.2016 | 20:36
1248 Ansichten
4 Antworten

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würde sich ergeben,soweit die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 1210,92 EUR mit meinem Einkommen nicht überschritten wird.BU Rente beträgt 610 EUR.Welchen Betrag darf ich Brutto monat.Rentenunschädlich dazuverdienen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maurer,

Sie können exakt bis zu dem Betrag Ihrer Hinzuverdienstgrenze (also in Ihrem Fall bis zu 1210,92 EUR) brutto monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Die Höhe Ihrer Rente spielt dabei keine Rolle.

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3 Antworten

W*lfgangam 03.03.2016 | 22:11
...öhm, mauerer, Sie sagen es doch selbst - 1210,92 EUR entsprechend den in Ihrem Rentenbescheid mitgeteilten Hinzuverdienstgrenzen bei einer teilweisen EM-Rente, ohne Kürzung der Teil-EMRT. Denken Sie bitte noch mal neu nach, was Sie genau wissen wollen. Gruß w.
maureram 04.03.2016 | 20:16
Was ich nicht verstehe!Meine BU-Rentenzahlung wurde nach Bezug von ALG 1 in Höhe von 740 EUR. wegen überschreitten der Hinzuverdienstgrenze eingestellt.Leistungsbeitrag (AFA) täglich 24,90 EUR.Hatte immer eine 50% Arbeitsstelle. Lt.Schreiben sich die Hinzuverdienstgrenzen inHöhe der Hälfte beträgt, 1.474,17 EUR.Diese Grenze wird mit zu berücksichtigenden Hinzuverdienst(ALG) überschritten. Aufgrund des Hinzuverdienstes(Beziehe nur ALG in Höhe von 740 EUR) ist die Rente nicht zu zahlen,weil alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten wurden.Ich verstehe es nicht.Ist es denn so wirklich richtig ?
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