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Experten-Antwort

Volle EM-Rente & Nebenjob

von Quietscheente21.10.2020 | 18:02
86 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, irgendwie ist es schwierig, gute Informationen zu bekommen. Da meine Freundin sich sehr schwer damit tut, kümmer ich mich nun darum ... Hatte auch bereits ein Telefonat mit einem Berater der RV und war irritiert über die erhaltene Reaktion. Es geht darum, dass jemand mit voller EM-Rente einen Nebenjob aufnehmen möchte. Nun erhält man u.a. hier im Forum Infos mit "weniger als 3 Stunden täglich", der Berater am Telefon sagte "weniger als 15 Stunden in der Woche". Verwirrt mich, sorry, weil die Aussage des Beraters auch 3 x 4,9 Stunden erfüllen würde .... Hinzuverdienst ist ja soweit klar, gibt ja die jährliche Pauschale. Wenn man nun einen regelmäßigen Minijob mit 450,- EUR hat, liegt das klar darunter. Welche Rolle würde hier eine Übungsleiterpauschale spielen? Wenn man diese z.B. nur in bestimmten Monaten erhält oder aber jeden Monat? (beide Alternativen von Interesse) Ursprünglich gab es bei Rentenbeginn wohl auch mal die Info, dass man quasi probeweise auch einen Midi-Job annehmen könnte und für diese Zeit eine teilweise EM-Rente erhält, aber das scheint auch nicht (mehr) richtig zu sein, so wie der Berater reagiert hat. Es gibt ja viele Gründe, warum man die EM-Rente erhält. Nach den mir gegebenen Infos würde aber der Versuch, ob man ggf. wieder mehr leisten könnte, direkt den Verlust bedeuten - also ganz oder gar nicht. Das ist ein demotivierender Ansatz, wie ich jetzt beobachten kann. Aber ggf. waren die Infos auch nicht korrekt? Bitte nicht falsch verstehen, aber es sollte eine Möglichkeit geben, dass sich jemand in einem neuen Job erproben kann ohne direkt einen komplett neuen Antrag stellen zu müssen, falls man nach 3 Monaten merkt, man hat sich in der Selbsteinschätzung geirrt ... Danke für die Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Quietscheente,

zunächst bedeutet das Vorliegen von voller Erwerbsminderung, dass ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden vorliegt.

Wird eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich ausgeübt, wird der Rentenversicherungsträger voraussichtlich prüfen, ob weiterhin eine volle Erwerbsminderung vorliegt.

Gerade beim Thema Erwerbsminderung sind viele individuelle Gegebenheiten (vor allem medizinische Aspekte) zu berücksichtigen, so dass konkrete Aussagen ohne tiefe Kenntnis des Einzelfalls hier im Forum nicht möglich sind.

Schlussendlich kann Ihre Freundin diese Frage abschließend nur mit ihrem Rentenversicherungsträger klären. Hierfür sollte sie sich schriftlich mit diesem in Verbindung setzen.

Zum Thema Hinzuverdienst:

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € ist Ihnen ja bereits bekannt. Die Übungsleiterpauschale ist steuerfrei und dem Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert,

Ihr vermeintlicher "Tipp" ist nicht hilfreich, sondern strikt falsch.

Es gibt Mitteilungspflichten, auf die Rentenbezieher im Rentenbescheid hingewiesen werden und die zu beachten sind. Dazu gehört unter anderem auch die Aufnahme einer Beschäftigung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Quietscheenteam 21.10.2020 | 18:53
Hi, den Beitrag aus dem Link hatte ich schon gelesen, auch die anderen genannten Links. Auch sonst hatte ich mich vor meinem Post nur heute 2-3 Std. belesen. Darum sagte ich ja, dass vieles verwirrend ist. 1. Zeitliche Begrenzung Sind es nun >3 Std. täglich oder >15 Std. wöchentlich? Letzteres sagte mir der Berater der DRV. 2. Hinzuverdienst 450,- EUR Job liegt darunter, 200,- EUR Übungsleiterpauschale ist nach Infos eigentlich nicht relevant - aber auch hier liest man dann mal was anderes. 3. Volle EM-Rente und Erprobung Lt. Berater der DRV würde alles sofort wegfallen, wenn man einen Job von mehr als 15 Std. /Woche aufnimmt. Aber ok, muss ich weiter nach Hilfe suchen :))
W°lfgangam 21.10.2020 | 18:26
Hallo Quietscheente, in diesem Beitrag zu dieser Thematik 'EM-Rente + Hinzuverdienst' finden bereits alle Fragen + Antworten, speziell wenn Sie den Links am Ende folgen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… Gruß w.
Siehe hieram 21.10.2020 | 19:30
Zitat von Quietscheente anzeigenausblenden
1. Zeitliche Begrenzung, wenn Sie schon mathematische Zeichen benutzen, dann bitte in die richtige Richtung, also <3 und <15. Denn lt. §43 SGB VI heißt es eindeutig zur vollen Erwerbsminderung "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." 2. Was genau zum Hinzuverdienst gerechnet wird, können Sie in §96a SGB VI nachlesen. 3. Das ist im Prinzip auch richtig. Denn wer seine volle EM-Rente erhält, weil er aus medizinischen Gründen nur noch bis unter drei Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt diese Ansprüche nicht mehr, wenn er diesen Zeitrahmen überschreitet. Es kann dann aber geprüft werden, ob dennoch die Bewilligung einer teilweise EM-Rente gegeben ist. Und genau deshalb sollten Sie Ihr Anliegen bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung VOR Aufnahme einer Beschäftigung klären. Denn nur dort liegen Ihre Unterlagen vor und nur von dort kann entschieden werden, ob die Tätigkeit und der Zeitaufwand im erlaubten Rahmen liegen. Vor ein paar Tagen fragte hier jemand, der nur einmal die Woche sechs Stunden arbeiten wollte - haben Sie bestimmt auch gelesen? Aber auch wenn der Experte dazu schrieb, dass bei unter 15 Stunden wöchentlich und bis zu 525 EUR alles okay sei, ist nur das verbindlich, was IHRE DRV dazu schreibt. Ja, 'schreibt' (!!), nicht nur am Telefon mal so eben pauschal sagt.... Also Schreiben aufsetzen und es sich schriftlich absegnen lassen. - steht auch in Ihrem Bewilligungsbescheid.... Viel Erfolg!
Ouzam 21.10.2020 | 19:45
Einfach in den Rentenbescheid schauen, da steht das drin.
Robertam 22.10.2020 | 10:04
@Quitscheente: Sollten Sie eine Tätigkeit beginnen mit >3 Stunden rate ich Ihnen NIEMANDEM davon zu erzählen. Eine kurze Info vom netten Nachbarn an die DRV und schon haben Sie den Salat.
Gastam 22.10.2020 | 08:58
Zitat von Quietscheente anzeigenausblenden
Das ist ja klar. Wenn man das erprobt, traut man sich eine nicht zur EM-Rente kompatible Tätigkeit zu. Volle EM-Rente plus Arbeit von über 15 Stunden schließen sich grundsätzlich aus. 3h mal 5 Tage sind übrigens auch 15h. Daher schließen sich beide Aussagen nicht aus. Wenn man es als einer der wenigen Erwerbsgeminderten in die EM-Rente schafft, sollte man sich den Hinzuverdienst zweimal überlegen. Selbst wenn die DRV ein formales OK gibt, heißt es nicht, das der Hinzuverdienst keine erhebliche Bedeutung bei Verlängerungen und Überprüfungen der Rente hat.
Ouzam 23.10.2020 | 12:35
Insbesondere handelt es sich um eine Straftat die bis zu 5 Jahren 3x täglich Essen bedeuten kann. Mal von den Rückforderungen ganz zu schweigen.
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