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Experten-Antwort

Volle EM Rente unbefristet

von Andre09.01.2020 | 23:03
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5 Antworten

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Hallo, meine private Rentenberaterin sagte mir es wäre wahrscheinlich, dass ich nach meinem Antrag sofort die volle unbefristete EM Rente bekäme. Ich bin 55, 80GdB Merkzeichen G und B, Pflegestufe 3, nach Gutachten Berufsunfähig und nach Rehabericht < 3 Std arbeitsfähig. Der Rehabericht sagt u.a. auch eine Konzentrationsspanne von max. 50 Minuten aus. Ich bin seit > 1 Jahr krankgeschrieben, habe Multiple Sklerose mit Ausfällen in den Gliedmaßen (deshalb auch das B) und krankheitsbedingte Depressionen. Würden Sie sich der Annahme anschließen dass sofort die volle EM Rente unbefristet festgesetzt wird? Oder wird grundsätzlich immer erst befristet? Grüße Andre

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andre,

§ 102 Abs. 2 SGB VI (Sozialgesetzbuch) wurde bereits erwähnt. Hier ist geregelt, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit geleistet werden. Nur wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, wird die Rente unbefristet geleistet.

Der ärztliche Dienst der Rentenversicherung wird eine Stellungnahme abgeben, ob die Behebung der Erwerbsminderung noch möglich oder ob dies unwahrscheinlich ist.

Hieran wird sich die Sachbearbeitung orientieren, ob die Rente auf Zeit oder gleich auf Dauer geleistet wird.

Sollten Sie mit der noch folgenden Entscheidung im Rentenbescheid nicht einverstanden sein, steht es Ihnen natürlich frei, hiergegen Widerspruch einzulegen.

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4 Antworten

W°lfgangam 09.01.2020 | 23:48
Hallo Andre, die von Ihnen geschilderten 'Einschränkungen' deuten erfahrungsgemäß auf die 'Möglichkeit' der Bewilligung einer (un)befristeten EMRT hin. Sofern ich die Befähigung zu soz.med. Begutachtung/Bewertung UND der abschließenden juristischen Bewertung Ihrer Nachfrage befähigt bin, UND auch letztendlich höchstrichterlich die Frage/Antrag zu Ihren Gunsten entscheiden würde/müsste - dann ja, dann erhalten Sie mit meinem 'Segen' antragsgemäß Ihre EMRT – be- wie unbefristet ;-) *) Hat Ihnen das nun weiter geholfen? Nö?!! ...warten Sie zunächst die Erstentscheidung Ihrer DRV ab. Sie erwarten sicher nicht, dass Ihre Anfrage hier in irgendeiner Weise individuell beantwortet werden könnte! Gruß w. *) andere Mitlesende/Experten sind da vielleicht schon qualitativ weiter - abwarten *g
Schoenschiefam 10.01.2020 | 01:38
Hallo, das kann man nicht wirklich sicher sagen. Die Entscheidung liegt bei der DRV bzw bei den involvierten Personen, vom Arzt über die SB bis hin zum Juristen. Tatsächlich klingt das alles nach einer möglichen Unbefristung. Insbesondere das Alter in Kombination mit den Einschränkungen aus einer Erkrankung heraus, die grundsätzlich degenerativ verläuft. Das ist dennoch kein selbstläufer. Ich bin Anfang 30 und habe edenfalls GdB 80 mit Merkzeichen G und B, sowie PG2, jedoch kein MS. Bei mir hat die DRV eine Reha von vornherein verneint, da es keinerlei Aussicht auf Besserung/Behandlung gibt. Auch die Ärztin der DRV meinte bei der Begutachtung Reha wäre unsinnig, da gibt's nichts zu rehabilitieren und sie empfiehlt eine unbefristete Rente. Sie meinte zu mir aber, ich bekomme in ein paar Wochen einen Becheid mit Befristung von 3 Jahren, da auf Grund meines Alters die Verwaltung keine unbefristete Genehmigen wird, "so ehrlich muss ich sein, dass es da wenig objektiv abläuft" sagte sie noch. Und 2 Wochen später die befristete Rente für 3 Jahre im Briefkasten gehabt. Heißt, nicht verrückt machen lassen es kommt wie es kommt, Einfluss hat man darauf kein bisschen.. Selbst bei einer Befristung hat man zwar bald wieder die psychische Belastung mit de Unsicherheit der Weitergewährung aber man hat erstmal einige Zeit Ruhe.
§!§am 10.01.2020 | 05:01
§ 102 Abs. 2 SGB VI ist da eindeutig und liefert die Antwort beim lesen.
Der große Humungusam 15.01.2020 | 01:30
Machen Sie sich keine Sorgen! Selbst wenn die Erwerbsminderungsrente befristet wird (2 Jahre), dann wird die zweite Entscheidung nicht aus heiterem Himmel anders ausfallen. Standardmäßig muss man dann nicht erneut zu einem Gutachter, sondern es gibt ein vereinfachtes Verfahren ala "sind Sie noch krank", ggf. mit hausärtlichem Gutachten. Die Maschinerie mit allem pi-pa-po gibt es nur beim Erstantrag.
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