1. Eine abhängige Beschäftigung, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentliche) ausgeübt wird, ist somit für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.
2. Im Einzelfall behält sich der Rentenversicherungsträger jedoch eine Prüfung vor, ob die o.a. Grenzen eingehalten werden.