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Experten-Antwort

Volle EM Rente

von Gülay02.04.2017 | 00:51
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10 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit fast 2 Jahren eine volle Erwebsminderungsrente, nach schwerer Krebserkrankung. Ich würde gerne wieder etwas arbeiten, mein früherer Arbeitgeber hat mir ein Angebot gemacht, 21 Stunden im Monat auf 450.-€ zu arbeiten. Meine Frage wäre, könnte ich 1x in der Woche 7 Stunden arbeiten?? Würde ich Probleme mit meiner Rente bekommen? In meinem Rentenbescheid steht nur die Hinzuverdienstgrenze nichts von Arbeitsstunden. Würde mich um Antworten freuen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine abhängige Beschäftigung, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentliche) ausgeübt wird, ist somit für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.

2. Im Einzelfall behält sich der Rentenversicherungsträger jedoch eine Prüfung vor, ob die o.a. Grenzen eingehalten werden.

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9 Antworten

Grokoam 02.04.2017 | 06:58
Du darfst auch 5 mal die Woche 8 Stunden arbeiten, wer sollte Dir das verbieten.
Fastrenteram 02.04.2017 | 07:31
Allein die Frage impliziert schon, dass Sie sich zutrauen, 7 Stunden am Tag arbeiten zu können. Damit steht Ihnen keine volle EM-Rente zu! Sie werden doch nicht auf Kosten der Allgemeinheit unberechtigt eine Leistung beziehen?
Guter Ratam 02.04.2017 | 08:31
Hallo, Im Rentenbescheid steht: arbeiten nur unter 3 Std. möglich, darum volle EM. Daher mit dem Arbeitgeber dies so vereinbaren, dass an mehren Tagen max. 2,75 Std geschrieben werden, oder es sein lassen. So eine Frage am WE zu stellen ist nicht ratsam, weil viele Trolle hier ihre Langeweile und Unzufriedenheit ausleben.
Nicht schlechtam 02.04.2017 | 09:36
Ihre Betonung liegt bei scherer Krebserkrankung. Und schon nach 2 Jahren wieder hergestellt und 7 Stunden an einem Stück arbeiten gehen. Ihre EMR wird bestimmt nicht mehr verlängert. Für 21 Stunden bekommen Sie 450 Euro - wow nicht schlecht - .
Schorscham 02.04.2017 | 14:43
Das ist ja auch möglich, wenn man (angeblich) auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet. Allerdings muss das ggf. gutachterlich bestätigt werden, da Selbsteinschätzungen und Atteste der behandelnden Ärzte (verständlicherweise) nicht ausreichen. Die Arbeitszeitgrenzen stehen aber im Gesetz. MfG
taxmanam 02.04.2017 | 12:51
das ist alles Käse, was hier bislang so gekommen ist an Antworten. Die Zeit 0 bis unter 3 Stunden ist kein Fixum. Ich kenne einige, die ihre Arbeitszeit - nach Absprache mit der DRV - ganz anders verteilt haben. Also erst an die DRV Beratungsstelle wenden! Dann sieht man weiter. Viel Erfolg.
W*lfgangam 02.04.2017 | 17:56
Hallo Gülay, eigentlich kein Problem, da 1x einen vollen Tag in der Woche ja nun wirklich nicht den Erfordernissen einer regelmäßigen Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht. Bei einem Minijob wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine rentenschädliche Beschäftigung nicht vorliegt. Natürlich sollten Sie die Aufnahme der Beschäftigung Ihrer DRV mitteilen, dazu sind Sie durch den Rentenbescheid verpflichtet. Teilen Sie die Art der Beschäftigung, den zeitlich geplanten Umfang und den erwarteten Verdienst mit und warten Sie auf das OK. Das ist eine Einzelfallentscheidung anhand Ihres med. Leistungsbildes, insofern ist keine pauschale Zustimmung möglich ...eine pauschale Aussage, dass sogar 8/5 möglich ist, trotz EM, steht auf einem anderem Blatt. Gruß w.
W*lfgangam 03.04.2017 | 21:12
Hallo Franz-Josef, weder meine Gesamt-Aussage und die grundsätzliche Einzelaussage nicht! *) ...gleich entdeckt wieder Groko auf seiner pikenden Korinthenmatte die nicht diskutablen Einzelfall-Möglichkeiten und beginnt sich verbal zu räkeln *seisdrum ;-) Gruß w. *) Stichwort: älterer Beitrag von Sozialröchler - den haben Sie doch wohl hoffentlich verlinkt, wie das mit EM und 'ich schaffe an/was' ist ...dann muss man dieses Aspekt nicht ständig wieder neu durchkauen! PS: der Experten/in- Beitrag ist genauso richtig, hat aber nur Inhalt eines Hochglanz-Merkblattes der DRV :-)
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