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volle EMR

von Bertram04.10.2011 | 14:18
1712 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wird eine BU-Rente gewährt, schlägt eine BU-Rente zu einer vollen EMR durch wenn innerhalb eines Jahres dem arbeitslosen "Klienten" mit tatsächlichen nachweisbaren Eigenbemühungen die Arbeitslosigkeit zu beenden, in keine Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden konnte. Sind keine Eigenbemühungen nachweisbar bleibt es bei einer BUR. Ein Experte der DRV kann hier im Forum verständlicherweise dazu keine Auskunft geben. Ein Schalk der Böses dabei denkt.

9 Antworten

Angelikaam 04.10.2011 | 14:40
Ja und nun : Ihre FRAGE Bitte ???
Liseam 04.10.2011 | 15:02
Bei einer BU-Rente: NEIN!!
-am 04.10.2011 | 15:09
Eine BU Rente nach dem alten Recht § 240 SGB VI kann durch eine Veränderung am Arbeitsmarkt nicht zu einer vollen EM Rente werden. Nur durch Veränderungen bei den gesundheitlichen Einschränkungen kann aus einer BU Rente eine EM Rente werden. Konkretisieren Sie doch Ihre Frage, der Experte wird sich bemühen Ihnen eine Antwort zu geben.
Irmaam 04.10.2011 | 15:25
Das stimmt doch einfach nicht, was Sie da behaupten. Eine BU Rente nach altem Recht ( also für alle vor 1961 geborene ) kann niemals aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes zu einer vollen EM-Rente werden. Der Arbeitsmarkt wird bei so einer Rente überhaupt nicht berücksichtigt. Dazu bedarf es einer teilweisen EM-Rente mit der Einstufung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden täglich. Wenn dann kein Teilzeitarbeitsplatz mehr besteht oder selbiger vermittelt werden kann, wird eine volle EM-Rente gezahlt.
Bertramam 04.10.2011 | 17:06
Es ist schon unglaublich wie trickreich hier versucht wird sich aus der (Gesetzes-) Verantwortung zu stehlen. Zeigen Sie einfach mal auf wie aus einer BUR eine volle EMR wird ohne dass eine gesundheitliche Verschlechterung zugrunde liegt.
KSCam 04.10.2011 | 17:26
lieber Bertram, ich glaube eher Sie wollen oder können die Rechtslage nicht verstehen. BU heißt nur, dass man seinen erlernten Beruf nicht mehr machen kann, andere Tätigkeiten jedoch sehr wohl. Bsp: ein Bäcker wäre durch eine Mehlallergie als Bäcker berufsunfähig. Der kann aber -wenn ihm sonst nichts fehlt, jeden anderen Beruf, bei dem Mehl keine Rolle spielt machen; Schreiner, Büroangestellter, technischer Zeichner, Lehrer und vieles mehr. Um eine volle EM Rente zu bekommen bräuchte er noch weitere Krankheiten, mit denen er auch die anderen Berufe, die er mit seiner Mehlallergie machen kann, nicht mehr oder zumindest nur noch unter 6 Std. täglich machen kann. Und genau das haben Ihnen der Experte und die anderen user geantwortet.....:). Da gehts nicht um Tricks und Täuschen.....so ist halt das Gesetz.
Irmaam 04.10.2011 | 17:26
Eine BU Rente nach dem alten Recht § 240 SGB VI kann durch eine Veränderung am Arbeitsmarkt nicht zu einer vollen EM Rente werden. Nur durch Veränderungen bei den gesundheitlichen Einschränkungen kann aus einer BU Rente eine EM Rente werden. Konkretisieren Sie doch Ihre Frage, der Experte wird sich bemühen Ihnen eine Antwort zu geben.
Es ist schon unglaublich wie trickreich hier versucht wird sich aus der (Gesetzes-) Verantwortung zu stehlen. Zeigen Sie einfach mal auf wie aus einer BUR eine volle EMR wird ohne dass eine gesundheitliche Verschlechterung zugrunde liegt.
Es gibt da nichts aufzuzeigen und es wird auch nichts " getrickst " , weil eine BU Rente nach altem Recht ohne Verschlechterung des Gesundheitszustandes eben nicht zu einer vollen EM-Rente werden kann. Das ist so Gesetz ! NUR wenn sich die Gesundheitssitaution verschlechtert und auch ein neuer EM-Antrag gestellt wird, kann aus der BU-Rente dann eine teilweise EM-Rente ( bei Einstufung merh als 3 aber unter 6 Std. ) oder bei einer Einstufung unter 3 Std. gleich eine volle EM-Rente werden. Bei der teilweisen EM-Rente ist dann bei verschlossenem Teilzeitarbeitsamrkt eine volle EM-Rente gezahlt werden ( was eben bei einer BU-Rente nach altem Recht nicht geht ). Beschweren Sie sich dann darüber bei den Politikern die dies so in Gesetzesform gegossen haben, aber nicht hier oder bei der Rentenversicherung. Die setzen die beschlossenen Gesetze lediglich um. Wenn Sie das nicht verstehen können oder wollen ist das alleine ihr Problem..
Irmaam 04.10.2011 | 17:29
Lass gut sein KSC. Bertrams geistige Fähigkeiten reichen offensichtlich nicht dazu aus das zu verstehen..
Bertramam 04.10.2011 | 18:44
Nun, an geistigen Fähigkeiten mangelt mir´s nicht, und eine Beleidigung ist die unterste Schiene. Leider kann ich hier im Forum nicht alle Details zu meinem "RV-Vorgang" nennen ;-)) . Sehr aufschlussreich ich jedoch was in der Akte steht! MfG
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