Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Es gibt da nichts aufzuzeigen und es wird auch nichts " getrickst " , weil eine BU Rente nach altem Recht ohne Verschlechterung des Gesundheitszustandes eben nicht zu einer vollen EM-Rente werden kann. Das ist so Gesetz ! NUR wenn sich die Gesundheitssitaution verschlechtert und auch ein neuer EM-Antrag gestellt wird, kann aus der BU-Rente dann eine teilweise EM-Rente ( bei Einstufung merh als 3 aber unter 6 Std. ) oder bei einer Einstufung unter 3 Std. gleich eine volle EM-Rente werden. Bei der teilweisen EM-Rente ist dann bei verschlossenem Teilzeitarbeitsamrkt eine volle EM-Rente gezahlt werden ( was eben bei einer BU-Rente nach altem Recht nicht geht ). Beschweren Sie sich dann darüber bei den Politikern die dies so in Gesetzesform gegossen haben, aber nicht hier oder bei der Rentenversicherung. Die setzen die beschlossenen Gesetze lediglich um. Wenn Sie das nicht verstehen können oder wollen ist das alleine ihr Problem..Eine BU Rente nach dem alten Recht § 240 SGB VI kann durch eine Veränderung am Arbeitsmarkt nicht zu einer vollen EM Rente werden. Nur durch Veränderungen bei den gesundheitlichen Einschränkungen kann aus einer BU Rente eine EM Rente werden. Konkretisieren Sie doch Ihre Frage, der Experte wird sich bemühen Ihnen eine Antwort zu geben.Es ist schon unglaublich wie trickreich hier versucht wird sich aus der (Gesetzes-) Verantwortung zu stehlen. Zeigen Sie einfach mal auf wie aus einer BUR eine volle EMR wird ohne dass eine gesundheitliche Verschlechterung zugrunde liegt.
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