Eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, ist für den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden nicht erreicht wird. Im Einzelfall kann jedoch geprüft werden, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.