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volle Erwerbsminderungsrente

von Schnuffel27.08.2010 | 10:54
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe mal eine Frage, ich bin Mitte 30 Jahre alt und bekomme aus gesundheitlichen Gründen volle Erwerbsminderungsrente längstens bis zum Eintritt der Altersrente. Nun sagt mir jeder, dass eine volle Erwerbsminderungsrente eigentlich befristet sei. Dies geht aus dem Rentenbescheid aber nirgends hervor. Da steht nur volle Erwerbsminderungsrente ab .... längstens bis zum Eintritt der Altersrente. Ist diese Rente nun unbefristet oder doch auf einen gewissen Zeitraum befristet? Müsste das dann nicht schriftlich festgehalten sein? Wenn sie unbefristet ist, werden dann auch Nachprüfungen gefordert? Vielen Dank vorab,

9 Antworten

KSCam 27.08.2010 | 11:28
Wenn im Rentenbescheid kein konkretes Befristungsdatum steht, liegt bei Ihnen eine Dauerrente vor - auch das gibt es . Ob Nachprüfungen erfolgen, steht in den Sternen, das weiss keiner im Forum. Das ist zum einen bei den einzelnen Versicherungsträgern unterschiedlich geregelt und hängt zudem vom Einzelfall ab. Auf jeden Fall mit einer Überprüfung rechnen müssten Sie dann, wenn Sie eine mehr als geringfügige Tätigkeit aufnehmen oder sich selbständig machen würden.
Paulchenam 27.08.2010 | 12:51
Das gibt es durchaus noch. Ich habe ebenfalls Ende 2007 von der DRV Bund eine unbefristete volle EM-Rente zuerkannt bekommen. War allerdings immerhin schon 55, und eine Arbeitsaufnahme wäre bis heute illusorisch, bin schon froh, wenn ich die Wege zu Therapien und Ärzten schaffe.
Arnoldam 27.08.2010 | 14:15
Sie bekommen ihre volle EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze - also auf Dauer und damit unbefristet. Was man ihnen da erzählt hat, das EM-Renten immer nur befristet werden ist quatsch. Trotzdem könnte eine Überprüfung ( nur papiermässig eines Fragebogens ) jederzeit möglich sein. Ob und wann eine Überprüfung stattfindet, entscheidet jeder Regionalträger 1. eigenständig anhand seiner Verfahrensweise und 2. anhand der med. Diagnosen im Einzelfall des EM-Rentners. Wenn Sie wissen wollen ob überhaupt und wenn ja dann wann bei ihnen speziell noch mal eine Überprüfung angesetzt wird, können Sie dies bei ihrer RV erfahren. Allerdings ist es auch nicht immer gut schlafende Hunde zu wecken... p.s. bin 50 Jahre alt und habe in 2008 eine volle - unbefristete - EM-Rente erhalten, welche im Februar diesen Jahres schon wieder überprüft wurde.
Gabiam 28.08.2010 | 16:44
Aus eigener Erfahrung - EU-Rente unbefristet mit 48 J. - kann ich sagen, daß die Rente alle 2 J. überprüft wurde. Der Arzt mußte einen "Ärztl. Befundbericht" ausfüllen, ich einen Fragebogen von 3-4 Seiten. Mit 58 J. kam dann keine Überprüfung mehr. Hätte bei meinem Krankheitsbild auch keinen Sinn gemacht. Ich muß aber sagen, daß sich das Eintreffen des Fragebogens jedes Mal psychisch negativ auf die Krankheit ausgewirkt hatte.
Schwachsinnam 31.08.2010 | 04:27
entweder die EMR ist unbefristet, oder befristet. Sollte die EMR unbefristet sein - welch ein Schwachsinn steckt dahinter dennoch in Abstaenden zu abzupruefen ob ,,, die DRV schiesst doch hier ein Eigentor, sprich - wollen doch einmal nachpruefen ob unsere Entscheidung von .... noch immer richtig. Mich wuerde interessieren, ob es hierfuer eine gesetzliche Grundlage gibt.
Kopfschüttelnam 31.08.2010 | 15:39
Na na, bitte nicht immer so agressiv. Es bedeutet wohl kaum Schwachsinn, wenn eine Rente nach mehreren Jahren noch einmal überprüft wird. also der Anspruch. Die Rentenversicherung hat leider keine Hellseher beschäftigt, die in allen Fällen absehen können, ob sich der Zustand noch einmal verbessert. Wie sie sicher wissen, oder auch nicht, ändern sich die medizinischen Fortschritte dauernd. Früher wäre man mit einem Husten gestorben, also vor 100 Jahren. Heute in den meisten Fällen nicht. Sie sehen als, oder auch nicht, was ich an der agressiven Ausdrucksweise erkenne, tippe ich eher auf das Klientel "unbelehrbar", es macht auf jeden Fall Sinn.
Schwachsinn @ Kopfschuettelnam 01.09.2010 | 03:22
Zunaechst einmal ein Sorry :-) ,,, Habe Personen im näheren Freundeskreis, die direkt nach Beendigung der Schule dauerhaft berentet wurden. Diagnose: Schwere systhemische Erkrankung des rheumatischen Formenkreises (SLE) mit Deformierung aller Gelenke, eingeschränktete Wegefähigkeit, Organbeteiligung (Herz,Niere,Lungen...), schluckt täglich 18 verschiedene Medikamente, einschließlich BTM-Pflichtiger Schmerzmittel. Obwohl diese Person keine Ausbildung absolviert hat, noch nie im Erwerbsleben gestanden hat und die Rente (unbefristet) seit nunmehr 10 Jahren bezogen wird, wird alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung der DRV ange-fordert! Die Rentenversicherung scheint also von vermeintlichen "Wunderheilungen"auszugehen ,, Ob sich hierzu die DRV - einmal aeussern wuerde ?
Kopfschüttelnam 01.09.2010 | 08:31
Wie soll sich denn in einem forum jemand zu einem Einzelfall äussern??? Wie stellen sie sich das vor. Sie nenen irgendeinen Einzelfall, ob es diesen gibt, Produkt irgendeines Helden ist, kann nicht geklärt werden. Naja, wie mein Name schon sagt.
..-..am 01.09.2010 | 15:18
Lieber das Geld für einen zusätzlichen Fragebogen bzw. ein Gutachten ausgeben, als unnötig die Solidargemeinschaft mit Unnützen Rentenzahlungen zu belasten. Die DRV macht bei den maschinell eingeleiteten Nachuntersuchungen keine Unterschiede nach Diagnosen.
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