Klären Sie doch einfach kurz telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ab, ob Ihr Antrag eingegangen ist und fragen dann auch gleich nach dem Bearbeitungsstand.
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Klären Sie doch einfach kurz telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ab, ob Ihr Antrag eingegangen ist und fragen dann auch gleich nach dem Bearbeitungsstand.
Natürlich kommt es auf die Frage an, die gestellt wird. Nicht jede Frage eignet sich für eine telefonische Abklärung, insbesondere, wenn es um verbindliche Dinge geht. Und zugegeben – auch bei der Rentenversicherung klappt es nicht immer oder sofort, den richtigen Ansprechpartner auf Anhieb zu erreichen. Trotzdem kommen Sie so oft schneller in entsprechenden Angelegenheit weiter oder Erlangen doch die von Ihnen benötigten Informationen oder Antworten auf die Sie beschäftigenden Fragen, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
Bevor man ggf. unnötig einen Anwalt hinzuzieht, sollte man sich zunächst bei seinem zuständigen Rententräger nach dem Sachstand erkundigen.Hallo Expertenteam Ich bekomme seid 4/12 Jahren die volle erwerbsminderungsrente, sie wurde vom Tag der Bewilligung auf Zeit bis 1.6.2019 . Jetzt hab ich den Weiterbewilligungsantrag seid Januar 2019 schon weggeschickt und noch keine Antwort zurück ob sie weiter laufen wird. Mein Gesundheitlicher Zustand ist leider nicht besser geworden. GrußEs könnte auch sein das der Antrag auf Postwege abhanden gekommen ist. Immer Nachweislich also per Einschreiben verschicken. Ich würde einen Fachanwalt hinzuziehen. Grüße
Das ist doch überall so und bei der Rentenversicherung eben auch. Manchmal kann man über bestimmte Ansichten und Aussagen nur verständnislos den Kopf schütteln!Natürlich kommt es auf die Frage an, die gestellt wird. Nicht jede Frage eignet sich für eine telefonische Abklärung, insbesondere, wenn es um verbindliche Dinge geht. Und zugegeben – auch bei der Rentenversicherung klappt es nicht immer oder sofort, den richtigen Ansprechpartner auf Anhieb zu erreichen. Trotzdem kommen Sie so oft schneller in entsprechenden Angelegenheit weiter oder Erlangen doch die von Ihnen benötigten Informationen oder Antworten auf die Sie beschäftigenden Fragen, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.Also auch eher eine ausweichende Antwort jetzt hier. Ich denke in 99% der Fälle, mit denen man sich an die DRV wenden will, geht es um "verbindliche Dinge". Mir wäre jetzt nichts bekannt was ich mal eben so "unverbindlich" mit der DRV besprechen würde. Ich glaube nicht das jemand wegen einem Kaffeekränzchen anruft. Somit muss man ja einfach sagen, nur schriftlich ist das Wahre!
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