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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von Heidi08.04.2019 | 19:54
73 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam Ich bekomme seid 4/12 Jahren die volle erwerbsminderungsrente, sie wurde vom Tag der Bewilligung auf Zeit bis 1.6.2019 . Jetzt hab ich den Weiterbewilligungsantrag seid Januar 2019 schon weggeschickt und noch keine Antwort zurück ob sie weiter laufen wird. Mein Gesundheitlicher Zustand ist leider nicht besser geworden. Gruß

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Klären Sie doch einfach kurz telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ab, ob Ihr Antrag eingegangen ist und fragen dann auch gleich nach dem Bearbeitungsstand.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Natürlich kommt es auf die Frage an, die gestellt wird. Nicht jede Frage eignet sich für eine telefonische Abklärung, insbesondere, wenn es um verbindliche Dinge geht. Und zugegeben – auch bei der Rentenversicherung klappt es nicht immer oder sofort, den richtigen Ansprechpartner auf Anhieb zu erreichen. Trotzdem kommen Sie so oft schneller in entsprechenden Angelegenheit weiter oder Erlangen doch die von Ihnen benötigten Informationen oder Antworten auf die Sie beschäftigenden Fragen, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.

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6 Antworten

so ist esam 08.04.2019 | 19:59
Zur Zeit kannst du nur abwarten oder eine Sachstandsanfrage machen.
Ilseam 08.04.2019 | 22:49
Es könnte auch sein das der Antrag auf Postwege abhanden gekommen ist. Immer Nachweislich also per Einschreiben verschicken. Ich würde einen Fachanwalt hinzuziehen. Grüße
DRVam 09.04.2019 | 05:26
Hallo Expertenteam Ich bekomme seid 4/12 Jahren die volle erwerbsminderungsrente, sie wurde vom Tag der Bewilligung auf Zeit bis 1.6.2019 . Jetzt hab ich den Weiterbewilligungsantrag seid Januar 2019 schon weggeschickt und noch keine Antwort zurück ob sie weiter laufen wird. Mein Gesundheitlicher Zustand ist leider nicht besser geworden. Gruß
Es könnte auch sein das der Antrag auf Postwege abhanden gekommen ist. Immer Nachweislich also per Einschreiben verschicken. Ich würde einen Fachanwalt hinzuziehen. Grüße
Bevor man ggf. unnötig einen Anwalt hinzuzieht, sollte man sich zunächst bei seinem zuständigen Rententräger nach dem Sachstand erkundigen.
Alles richtigam 09.04.2019 | 11:08
In diesem Zusammenhang hätte ich mal eine Frage an die Experten, da ich hier immer wieder von den Experten lesen, man solle das telefonisch klären. Warum wird hier immer wieder der Rat gegeben etwas telefonisch zu klären, wenn im Umkehrschluss die Mitarbeiter der DRV nie zum Telefon greifen. Selbst einfach und schnell zu klärende Fragen der DRV werden per Post gemacht, anstatt selber zum Telefon zu greifen. Und leider habe ich es auch schon selber erlebt das Aussagen am Telefon plötzlich nicht mehr gegeben wurde und man selber in der Nachweispflicht für etwas war, was man ja nicht nachweisen kann. Also, warum wird hier immer wieder auf den Telefonkontakt verwiesen, wenn es andersrum niemals gemacht wird?
Alles richtigam 09.04.2019 | 14:14
Also auch eher eine ausweichende Antwort jetzt hier. Ich denke in 99% der Fälle, mit denen man sich an die DRV wenden will, geht es um "verbindliche Dinge". Mir wäre jetzt nichts bekannt was ich mal eben so "unverbindlich" mit der DRV besprechen würde. Ich glaube nicht das jemand wegen einem Kaffeekränzchen anruft. Somit muss man ja einfach sagen, nur schriftlich ist das Wahre!
Kaiseram 09.04.2019 | 15:38
Zitat von Alles richtig anzeigenausblenden
Natürlich kommt es auf die Frage an, die gestellt wird. Nicht jede Frage eignet sich für eine telefonische Abklärung, insbesondere, wenn es um verbindliche Dinge geht. Und zugegeben – auch bei der Rentenversicherung klappt es nicht immer oder sofort, den richtigen Ansprechpartner auf Anhieb zu erreichen. Trotzdem kommen Sie so oft schneller in entsprechenden Angelegenheit weiter oder Erlangen doch die von Ihnen benötigten Informationen oder Antworten auf die Sie beschäftigenden Fragen, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
Also auch eher eine ausweichende Antwort jetzt hier. Ich denke in 99% der Fälle, mit denen man sich an die DRV wenden will, geht es um "verbindliche Dinge". Mir wäre jetzt nichts bekannt was ich mal eben so "unverbindlich" mit der DRV besprechen würde. Ich glaube nicht das jemand wegen einem Kaffeekränzchen anruft. Somit muss man ja einfach sagen, nur schriftlich ist das Wahre!
Das ist doch überall so und bei der Rentenversicherung eben auch. Manchmal kann man über bestimmte Ansichten und Aussagen nur verständnislos den Kopf schütteln!
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