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Experten-Antwort

Volle erwerbsminderungsrente

von Freundlich25.06.2020 | 18:11
52 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich dauerhaft lebend in der Türkei als deutscher meine volleerwerbsmindetungsrente ohne abkürzung in der Türkei leben Was muss man beachten jetzt habe ich die dauerente.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freundlich,

wenn Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten, können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente nur erhalten, wenn die Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht. Da Sie eine Dauerrente erhalten, ist dies bei Ihnen der Fall.

Im Regelfall wird die Rente nicht gekürzt.

Für nähere Informationen in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freundlich,

bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Diese können hier nicht beantwortet werden, ohne Ihren Fall zu kennen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Freundlicham 26.06.2020 | 13:19
Ist das zusenden der Anmeldung der neuen 1Addresse in Türkei mit 2Addresse in Deutschland ausreichent da ich nicht zurückkehren kann habe auch meine neue Ausländische Kontoverbindung zugeschickt. Ich kann nicht zurück wg. Wichtigen Gründen und Problemen zurzeit. Langen meine informationen der DRV? Oder muss İCH eine Stellungsnahme erwarten? Bin dauerrentner in Behandlung und Gerichtlich veurteilt und neu geschieden + 2mal im Monat darf ich meine kinder sehen... Sind diese Stellungsnahmen ausreichent um meine Volle Ewerbsminderungsrente unkekürzt dauerhaft im Ausland lebend in der Türkei zu erhalten ...ausserdem verlässt der mieter die neugekaufte Wohnung in Deutschland nicht und von der alten Addresse müssen wir das Haus dem käufer aushendigen!! Ich bitte Sie meine negativen Gedanken zu erleichtern und meine Fragen zu beantwortet Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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