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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente / Krankenversicherung

von Petra 11.10.2021 | 16:44
9828 Ansichten
6 Antworten
Ich habe meinen Bescheid über eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Dort erläutert, wie sich der Zahlbetrag zusammensetzt und es geht daraus hervor, dass die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenversicherung von der monatlichen Rente abzieht. Bei meiner Krankenversicherung habe ich ein online-Postfach und dort habe ich per Zufall gesehen, dass mein Versicherungsstatus dort ab Mitte September als beendet eingetragen ist. Das ist das Datum der letzten Krankengeld-Zahlung. Soweit ok. Auf meine Rückfrage hat mir die Krankenkasse nun bestätigt, dass die Versicherung Mitte September endete und mir einen Antragsbogen für eine freiwillige Versicherung zugeschickt. Ich weiß, hier ist kein Krankenkassen-Forum, aber ich habe nun unterschiedliche Informationen vorliegen, welche stimmt denn jetzt? Führt denn die Rentenversicherung meine Beiträge ab oder muß ich das selbst machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2021 | 08:11

Guten Morgen Petra,

als Rentnerin sind Sie in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert, wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren (pflicht-/ freiwillig oder familienversichert). Außerdem werden für jedes Kind (hierzu zählen neben leiblichen Kindern auch Pflegekinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen Adoptiv­ und Stiefkinder) pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet.

Die Prüfung, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, obliegt der Krankenkasse.

Daher wurde im Rahmen Ihrer Rentenantragstellung die sog. "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner" aufgenommen und an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. An die Entscheidung der Krankenkasse ist die Rentenversicherung gebunden.

Sollten Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen, können Sie in der Regel Ihre Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen, da Sie zuletzt dort pflichtversichert waren. In diesem Fall sollten Sie einen Antrag auf Beitragszuschuß bei Ihrer Rentenversicherung stellen.

Zur Klärung Ihres Status in der Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen zunächst, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

5 Antworten

Siehe hieram 11.10.2021 | 16:58
Hallo Petra, mit Bewilligung der EM-Rente stellt die KK die Zahlung von Krankengeld ein und 'formal' endet damit auch Ihre Mitgliedschaft. Da aber Ihre EM-Rente wohl auch rückwirkend bezahlt wird und anscheinend der Versichertenstatus bereits geklärt wurde (sonst würden von der Rente keine Beiträge einbehalten sondern Ihnen -auf Antrag- den anteiligen Beitrag dazu bezahlen) erledigt sich das Thema eigentlich von selbst. Hat sich vermutlich nur 'überschnitten'. Bzw. hat ein Mitarbeiter bei der KK nicht mitgedacht... :-) Gucken Sie einfach noch mal in Ihren Rentenbescheid, ab wann genau die Rente bewilligt wurde (nicht das Datum des Beginns der laufenden Zahlung). Alles Gute und einen schönen Abend!
Siehe hieram 11.10.2021 | 17:23
Petra schrieb

Ja, die Rente wurde rückwirkend 1.Februar bewilligt und wird erstmalig im November ausgezahlt.

Ich fand es auch seltsam, dass es solche unterschiedliche Infos gibt. Meine Sorge ist natürlich, dass ich bis zur Klärung nicht krankenversichert bin - ich bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung.

Als Bezieher einer (EM)-Rente sind Sie gesetzlich pflichtversichert. Außer Sie waren vorher laaange selbstständig oder haben soooo viel verdient und waren deshalb bereits vorher auch freiwillig in der gesetzlichen KK versichert und erfüllen deshalb die Voraussetzungen für die KVdR nicht. Das scheint aber nicht der Fall zu sein? Dann hatten Sie am Telefon vielleicht den Azubi?? Denn die DRV schickt eine Mitteilung an die KK, dass Sie nun EM-Rente beziehen. (die weiß es also meist schneller als der Versicherte selbst, weil das per Datenaustausch geht) und dann reagiert zunächst erst einmal der der PC. Allerdings der Mitarbeiter hätte dann 'schalten' können :-). Falls Sie tatsächlich Krankengeld erhalten haben, wird Ihre Rente für sich überschneidende Zeiträume rückwirkend dagegen gerechnet (siehe Hinweis im Bescheid Nachzahlung wird vorläufig nicht ausbezahlt...) Aber auch in dieser Zeit bleiben Sie - ebenfalls rückwirkend - trotzdem krankenversichert. Also kein Grund zur Sorge.
Petraam 11.10.2021 | 17:04
Ja, die Rente wurde rückwirkend 1.Februar bewilligt und wird erstmalig im November ausgezahlt. Ich fand es auch seltsam, dass es solche unterschiedliche Infos gibt. Meine Sorge ist natürlich, dass ich bis zur Klärung nicht krankenversichert bin - ich bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung.
Petraam 11.10.2021 | 18:08
Gute Frage. Ich war in meinem Berufsleben schon auch längere Zeit privat krankenversichert, die letzten 10 Jahre durchgehend pflichtversichert in der GKV. Für mein laienhaftes Verständnis habe ich eine längere Zeit in der GKV zugebracht als in der privaten Kranken-Versicherung. Ich mußte beim Renten-Antrag angeben, wann ich bei wem und wie lange krankenversichert war, deshalb habe ich mir hierüber ehrlich gesagt keine Gedanken gemacht, weil ich unterstellt habe, das wird jemand prüfen. Ich wußte auch, dass die Krankenkasse hier involviert ist. Umso erstaunter bin ich über so unterschiedliche schriftliche (!) Infos. Ja, die Krankenkasse wußte auch in meinem Fall früher als ich von der Entscheidung der Rentenversicherung.
W°lfgangam 11.10.2021 | 18:39
Petra schrieb

Ja, die Rente wurde rückwirkend 1.Februar bewilligt und wird erstmalig im November ausgezahlt.

Ich fand es auch seltsam, dass es solche unterschiedliche Infos gibt. Meine Sorge ist natürlich, dass ich bis zur Klärung nicht krankenversichert bin - ich bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung.

Hallo Petra, die Sorge ist unbegründet, die KK kann Sie nicht 'rauswerfen' ...so oder besteht immer irgendein Status der gesetzlichen KV und deckt die Behandlungskosten ab! Die Status-Änderung in Ihrem Online-Account der KK ist ggf. noch nicht/zeitnah um den Status als 'KVdR-Versicherte' geändert worden. Sollten Sie die Voraussetzungen für die KVdR allerdings tatsächlich nicht erfüllen (Sie sprachen oben von oft privater KV, oder meinten vielleicht doch nur die freiwillige KV in der gesetzlichen KV?), könnten Sie ab Rentenbeginn tatsächlich (nur) freiwillig Versicherte in der KV sein *) - natürlich auch hier mit voller Übernahme der Krankheitskosten. *) dagegen spricht zunächst der Beitragsabzug von Rente für Pflichtversicherte - was auch nicht zwingend richtig sein muss, wenn der Rentenantrag per Bescheid erst mal schnell vom Tisch musste. Sorry, der Sachverhalt ist etwas diffus, um endgültig eine Antwort geben zu können ...die (richtige ;-)) antragaufnehmende Stelle wäre allerdings beim Rentenantrag schon in der Lage gewesen, die künftige KV einzuschätzen und jetzt ggf. auftretende 'Missverständnisse' aufzuklären. Gruß w.
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