Guten Morgen Petra,
als Rentnerin sind Sie in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert, wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren (pflicht-/ freiwillig oder familienversichert). Außerdem werden für jedes Kind (hierzu zählen neben leiblichen Kindern auch Pflegekinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen Adoptiv und Stiefkinder) pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet.
Die Prüfung, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, obliegt der Krankenkasse.
Daher wurde im Rahmen Ihrer Rentenantragstellung die sog. "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner" aufgenommen und an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. An die Entscheidung der Krankenkasse ist die Rentenversicherung gebunden.
Sollten Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen, können Sie in der Regel Ihre Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen, da Sie zuletzt dort pflichtversichert waren. In diesem Fall sollten Sie einen Antrag auf Beitragszuschuß bei Ihrer Rentenversicherung stellen.
Zur Klärung Ihres Status in der Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen zunächst, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Ja, die Rente wurde rückwirkend 1.Februar bewilligt und wird erstmalig im November ausgezahlt.
Ich fand es auch seltsam, dass es solche unterschiedliche Infos gibt. Meine Sorge ist natürlich, dass ich bis zur Klärung nicht krankenversichert bin - ich bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung.
Ja, die Rente wurde rückwirkend 1.Februar bewilligt und wird erstmalig im November ausgezahlt.
Ich fand es auch seltsam, dass es solche unterschiedliche Infos gibt. Meine Sorge ist natürlich, dass ich bis zur Klärung nicht krankenversichert bin - ich bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung.
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