Sehr geehrte Damen und Herren!
Endlich habe ich Aussicht auf einen Minijob, in dem ich an 5 Tagen in der Woche täglich 2 bis 2,5 Stunden arbeiten könnte. Es handelt sich hierbei um die Reinigung der Sanitären Anlagen in einem Produktionsbetrieb. Der Arbeitgeber ist obiger Betrieb und kein Gebäudereinigungsunternehmen.
Ich habe zwei Fragen:
- Gilt in meinem Fall der gesetzliche Mindestlohn für Gebäudereiniger (10€), oder 8,50€?
- Darf nach der neuen Regelung (6300,-€/Jahr)das monatliche Entgelt regelmäßig die Summe von 450,-€ übersteigen, so das man im Jahr nicht mehr als 6300,- erhält?
Vielen Dank im voraus,
mfG