Hallo Franja,
die "jährliche Hinzuverdienstgrenze" ist wörtlich zu nehmen. Der Jahreswert von 6300 Euro gilt z.B. auch für 3 Monate, wenn die Rente erst im Oktober beginnt.
Bei vollen Kalenderjahren ist der monatliche Verdienst unwesentlich. Man hält die Grenze auch ein bei einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von 525 Euro (brutto).