Hallo angi61,
nach Ihrer Aussage beziehen Sie bereits die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Rente wird Ihnen nicht entzogen, wenn es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht.
Maßgebend war, dass Sie bei Rentenbeginn der Altersrente einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen hatten. Sollte Ihnen dieser Ausweis zukünftig nicht mehr vorliegen, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Altersrente. Dieser Anspruch bleibt bestehen.
Mit freundlichen Grüßen