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Experten-Antwort

Voraussetzung Neufeststellung

von Lara19.01.2019 | 22:43
105 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur Neufeststellung. Zurzeit bekomme ich bis 30.04.2019 für 2 Jahre eine volle Erwerbsminderungerente auf Zeit ("Der Rentenansperuch ist zeitlich begrenzt, da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann."). Wenn ich keine Verlängerung beantrage und wieder ein Jahr arbeite, müsste die Rentenversichrung dann bei einem neuen Antrag eine Neufeststellung machen, wenn ich einen Anspruch hätte? Es könnte mir ja besser gegangen sein und dann wieder schlechter. Ja, es geht mir um die Zurechunungszeit. Trotzdem danke für Hilfe. Grüße, Lara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lara,

den Ausführungen von Peter und KSC schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Peteram 20.01.2019 | 09:18
Das kann ich nachvollziehen,sind ja einige Euros,allerdings ob die Rente dann wieder so einfach bekommst/genehmigt wird wage ich zu bezweifeln,eventuell fängt dann wieder alles von vorne an Reha,Gutachter,Ablehnung,Widerspruch usw. Also ich würde es nicht machen (ich könnte es auch nicht mehr körperlich)Natürlich ist es ärgerlich mit der Zurechnungszeit,aber es ist halt mal so.
KSCam 20.01.2019 | 12:35
Könnte funktionieren, könnte aber auch nicht funktionieren. Wer sagt Ihnen, dass Sie - wenn Sie jetzt wieder arbeiten können, dass Sie in Zukunft wieder voll em sind? So was ist in der Regel zwar möglich aber nicht planbar.
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