Hallo Gerd R,
die monatliche Hinzuverdienstgrenze ist mit der neuen Regelung von 6300 Euro Hinzuverdienst im Kalenderjahr aufgegeben worden. Insofern ist es für den Hinzuverdienst beim vorgezogenen Rentenbezug egal wie viel man monatlich verdient solange die Grenze von 6300 Euro insgesamt im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Bei einem regelmäßigen Verdienst über 450 Euro fallen dann allerdings wieder Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer an. Dies ist bei einem Minijob bis 450 Euro monatlich nicht der Fall, wenn man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt (auf Antrag des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber möglich).
Bei neu hinzukommenden Beiträgen würde die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze neu berechnet werden.