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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

von Gerd R10.05.2019 | 13:32
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6 Antworten

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Hallo, ich bin 6 Monate vor der Regelaltersrente in Rente gegangen. Im Kalenderjahr darf ich bis 6300Euro hinzuverdienen. Mir stellt sich die Frage bei meinem Minijob ob ich auch wechselndes Verdienst zum Beispiel einen Monat 400Euro und den nächsten Monat 500 Euro verdienen darf. Oder ist die feste Regelung maximal 450 Euro im Monat. Vielen Dank für Infos. Gruß Gerd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd R,

die monatliche Hinzuverdienstgrenze ist mit der neuen Regelung von 6300 Euro Hinzuverdienst im Kalenderjahr aufgegeben worden. Insofern ist es für den Hinzuverdienst beim vorgezogenen Rentenbezug egal wie viel man monatlich verdient solange die Grenze von 6300 Euro insgesamt im Kalenderjahr nicht überschritten wird.

Bei einem regelmäßigen Verdienst über 450 Euro fallen dann allerdings wieder Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer an. Dies ist bei einem Minijob bis 450 Euro monatlich nicht der Fall, wenn man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt (auf Antrag des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber möglich).

Bei neu hinzukommenden Beiträgen würde die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze neu berechnet werden.

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5 Antworten

senf-dazuam 10.05.2019 | 13:44
Die 6300 sind der Hinzuverdienst aus Sicht der Rente. Ein Minijob ist allerdings bis zu 450 Euro definiert, zwischen 450,01 und 1300 ist es dann ein Midijob oder ein Einkommen im Übergangsbereich.
Hinz und Kunzam 10.05.2019 | 13:39
Es ist völlig egal, wie Sie sich die Summe aufteilen.
senf-dazuam 10.05.2019 | 13:40
Das mit den fixen 450 war mal ... Wie Sie eingangs richtig schreiben, sind jetzt 6300 pro Jahr relevant. Wenn die in den 6 Monaten bis zur Regelaltersgrenze gleichmäßig anfalen, dürften es sogar 1050 pro Monat sein.
Gerd Ram 10.05.2019 | 18:31
Hallo Ich bedanke mich für die Antworten. Schönes Wochenende Gruß Gerd
W°lfgangam 11.05.2019 | 20:41
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Wie sich die 6300 Hinzuverdienst Monat für Monat bis zur Regelaltersgrenze neben vorgezogenem Rentenbeginn gestalten, ist egal. Egal ist aber nicht, was ein Minijob ist! Schwankende Einkünfte, Sonderzahlungen, oder unvorhersehbare Überschreitungen sind zu berücksichtigen, wenn es grundsätzlich um die Frage geht "Wann ist ein Minijob (k)ein Minijob?": https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_… Nicht das hinterher das 'böse' Erwachen kommt - ach, Extra-Steuern/SV-Beiträge nachzahlen zu müssen ... Gruß w.
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