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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente und Nebenjob

von Karin B.24.01.2017 | 18:36
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8 Antworten

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Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung und hatte einen Nebenjob. Zum 31.12.2016 ist der Vertrag ausgelaufen und das Arbeitsverhältnis wurde nicht verlängert. Jetzt gibt es in Problem. Ich habe monatlich 450,00 Euro verdient. Im letzten Monat habe ich einige Überstunden geleistet. Es handelt sich um einen Betrag von 200,00 Euro. Ich dachte, auch dieser Betrag ist steuerfrei, da ich zweimal im Jahr das Doppelte verdienen kann. Irrtum, mein Chef hat, ohne Absprache, 650,00 Euro mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Was bedeutet, ich zahle Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Es bleibt fast nichts von den Überstunden. Meine Frage, ist das so rechtens? Oder bleiben im Jahr 5400,00 Euro steuerfrei? Bei meinem Kollegen wurden in einem ähnlichen Fall die Überstunden steuerfrei abgerechnet. Ich hoffe, hier bin ich richtig und bedanke mich für evtl. Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Karin,

anhand Ihrer Schilderungen gehen wir davon aus, dass Sie einen Arbeitsvertrag im Bereich geringfügiger Beschäftigung (Minijob) mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Wie Sie richtig angemerkt haben, können Sie bei einer solchen Beschäftigung zweimal im Kalenderjahr die Einkommensgrenze bis zum Doppelten überschreiten (max. 6300 EUR im Kalenderjahr). Wenn Sie im vergangen Jahr außer im Dezember das Einkommen von 450 EUR nicht überschritten haben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, um zu klären, warum der Dezember, wie von Ihnen angegeben, in dieser Form abgerechnet worden ist. Wir hoffen, dass die Abrechnung korrigiert wird, weil der Bearbeiter einfach von einem anderen Sachverhalt ausgegangen ist. Sie haben auch die Möglichkeit mit der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) Kontakt aufzunehmen. Fragen zur Besteuerung Ihres Einkommens neben dm Bezug einer Altersrente können Sie auch mit dem Arbeitgeber oder ggf. einem Forum klären, welches sich mit steuerlichen Dingen auseinandersetzt.

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7 Antworten

Oldenburgeram 24.01.2017 | 19:41
Moin, Karin B., diese Frage ist aber stark steuerrechtlicher Natur. Ich nehme an, Sie haben von Ihrem Rentenversicherungsträger keinen negativen Mitteilungen erhalten, oder? Bei Steuerfragen gibt es hier ja inoffizielle Experten. Gruß, Oldenburger
Rentensputnikam 24.01.2017 | 20:22
Ich kann Ihnen nur raten, sich in steuerrechtlichen Fragen an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. In diesem Forum antworten in der Regel Personen mit Kenntnissen im Rentenrecht Bei den ein oder anderen Antworten, der hier sich selbst ernannten Steuerexperten, ist bezüglich des Inhalts und der Serösität, zumindestens Vorsicht angebracht,
Rentensputnikam 24.01.2017 | 20:23
Ich kann Ihnen nur raten, sich in steuerrechtlichen Fragen an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. In diesem Forum antworten in der Regel Personen mit Kenntnissen im Rentenrecht Bei den ein oder anderen Antworten, der hier sich selbst ernannten Steuerexperten, ist bezüglich des Inhalts und der Serösität, zumindestens Vorsicht angebracht,
KarinBam 24.01.2017 | 22:15
Hallo Rentensputnik, Ihnen auch vielen Dank für die Antwort. Karin
KarinBam 24.01.2017 | 22:13
Hallo Oldenburger, ich dachte mir das fast. Konnte ja sein, dass jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Vom Rentenversicherungsträger habe ich keine negativen Mitteilung erhalten. Ich habe jedes Jahr die geforderte Meldung abgegeben und nie mehr verdient als erlaubt. Auch in diesem Jahr ist das so. Ich werde mich mal schlau machen, wie das steuerrechtlich ist. Ich dachte immer, dass die 5400 Euro steuerfrei bleiben. Nochmal danke
KarinB.am 25.01.2017 | 15:42
Guten Tag, vielen Dank für den Tipp. Ich habe die Minijobzentrale kontaktiert. Es ist so, dass man bis zu dreimal im Jahr die 450,00 Eurogrenze überschreiten darf und trotzdem steuerfrei bleibt. Es muss allerdings "unvorhergesehen" sein. Wenn z.B. ein Kollg.krank wird. Das würde auf mich zutreffen. Jetzt muss ich das meinem Arbeitgeber zeigen, der nicht begeistert sein wird, wenn er die Abrechnung ändern muss. Falls es jemanden interessiert der Link zu der Verordnung. Ich hoffe, ich darf ihn einstellen. https://www.haufe.de/personal/entgelt/neu-unvorhersehbares-ueber… Nochmals vielen Dank
Oldenburgeram 25.01.2017 | 19:00
Vielen lieben Dank für die Rückmeldung! Man erfährt hier leider nur sehr selten, wie die Angelegenheit ausgegangen ist.
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