Hallo, Karin,
anhand Ihrer Schilderungen gehen wir davon aus, dass Sie einen Arbeitsvertrag im Bereich geringfügiger Beschäftigung (Minijob) mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Wie Sie richtig angemerkt haben, können Sie bei einer solchen Beschäftigung zweimal im Kalenderjahr die Einkommensgrenze bis zum Doppelten überschreiten (max. 6300 EUR im Kalenderjahr). Wenn Sie im vergangen Jahr außer im Dezember das Einkommen von 450 EUR nicht überschritten haben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, um zu klären, warum der Dezember, wie von Ihnen angegeben, in dieser Form abgerechnet worden ist. Wir hoffen, dass die Abrechnung korrigiert wird, weil der Bearbeiter einfach von einem anderen Sachverhalt ausgegangen ist. Sie haben auch die Möglichkeit mit der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) Kontakt aufzunehmen. Fragen zur Besteuerung Ihres Einkommens neben dm Bezug einer Altersrente können Sie auch mit dem Arbeitgeber oder ggf. einem Forum klären, welches sich mit steuerlichen Dingen auseinandersetzt.