Hallo Karin B.,
da Sie im Januar 1953 geboren sind, erreichen Sie im August 2018 Ihre Regelaltersgrenze und können ab dem September 2018 in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Auf Grund des Minijobs, den Sie während Ihres Rentenbezuges ausgeübt haben, sind Beiträge für Sie entrichtet worden, die nun bei Ihrer Regelaltersrente berücksichtigt werden. Darüber werden Sie noch einen entsprechenden Bescheid Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers erhalten.